Schienenanbindung FBQ, PFA 6, Planung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung, Lph 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55032
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Schienenanbindung FBQ, PFA 6, Planung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung, Lph 5-7
Fehmarn
Schienenanbindung FBQ, PFA 6, Planung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung, Lph 5-7
CEF
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schienenanbindung FBQ, PFA 6, Planung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung, Lph 5-7
Ort: Graz
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist die Anlage 19 Vertraulichkeitsvereinbarung (des Vertrages) des Projektes unterschrieben einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fehmarn
Schienenanbindung FBQ, PFA 6, Planung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung, Lph 5-7
Ort: Graz
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
NT 2 Lph 5-7 Wirtschaftsweg als Zufahrtsweg zum GSMR-Mast Bau-km 180,3+00
Der Wirtschaftsweg als Zufahrtsweg zum GSM-R-Mast in Bau-km 180,3 war ursprünglich im Hauptauftrag als Objekt nicht
vorgesehen. Die Ausführungsplanung (Lph 5) sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 6 und Lph 7) für dieses
Objekt werden zu Erfüllung des ursprünglichen Vertrags zusätzlich erforderlich, da dieser Weg bauzeitlich genutzt wird und nach
Abschluss der Maßnahmen in einen ausgebauten Endzustand versetzt werden muss.
Der Hauptvertrag sieht im gegenständlichen Bereich bereits die Planung einer Baustraße vor. Eine erneute Einarbeitung in diebautechnologischen Randbedingungen durch einen weiteren AN wäre hier besonders unwirtschaftlich, da sich dieHauptleistungen des Vertrages direkt anschließen. Eine Ausschreibung dieser Nachtragsleistung wäre mit erheblichenTerminverzug verbunden und gefährdet den gesamten Planungsterminplan.