Corporate Design Referenznummer der Bekanntmachung: CD NVV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Corporate Design
Das Corporate Design des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) besteht seit über 15 Jahren und soll nun einem Relaunch unterzogen werden. Ziel ist ein einheitliches Erscheinungsbild sämtlicher Materialien und Anwendungsfälle. Dies soll sich in einem umfassenden Corporate Design Manual manifestieren.Im Rahmen des Angebots-/Verhandlungswettbewerbs wird ein modernes, eindrucksvolles und einzigartiges Designkonzept für den NVV erwartet.
Im NVV wird zwischen den Bereichen Marketing und Fahrgastinformation unterschieden, wie folgt:
1. Marketing
Anhand der vorhandenen Kampagnen "NWH 2019" und "Miniaturen" soll das neu entwickelte Designkonzept angewandt werden. (Material wird zur Verfügung gestellt.) Darüber hinaus können weitere Motive und Themen umgesetzt werden. Konkret sind im Printbereich
- Großfläche,
- Plakat,
- DIN lang Flyer
zu berücksichtigen. Das Designkonzept soll darüber hinaus für die Website nvv.de entwickelt werden, für die vom Nordhessischen VerkehrsVerbund genutzten Social-Media-Kanäle (Facebook & Instagram, YouTube) und für Online-Bannerwerbung.
Sämtliche Marketingmaterialien müssen in 2 Varianten erstellt werden: für die nordhessische Region als NVV-Variante und für die Stadt Kassel als Co-Branding mit der KVG (siehe hierzu Punkt 9. der Vergabeunterlage "Briefing").
Des Weiteren soll die gängige Geschäftsausstattung (Briefbogen 1. & 2. Seite, Visitenkarten, PowerPoint-Vorlagen) dem neu entwickelten Designkonzept angepasst werden.
2. Fahrgastinformation
Die NVV-Fahrgastinformation hat seit 2007 ein einheitliches Layout für alle Medien. Dieses Layout unterscheidet sich vom Layout der Marketing-Medien. Es soll durch die Entwicklung des neuen NVV-Corporate Designs zusammengeführt werden. Dabei müssen die spezifischen Ansprüche der FGI-Medien an Funktionalität und Handhabung berücksichtigt werden.
Anhand folgender Medien soll das neu entwickelte Designkonzept angewandt werden:
- Titel Linienfahrpläne (altes & neues Format)
- Rahmenlayout Karten & Netzpläne
- Sonderinformation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Corporate Desogn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.its-a-boy.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2.500,00 Euro abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0W6CP9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/