ESTW Flörsheim, Planungsleistungen der Gewerke Ausrüstungstechnik, Modulgebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 11 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49772
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flörsheim, Planungsleistungen der Gewerke Ausrüstungstechnik, Modulgebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 11 Losen
Los 5 Planung LST Netz Frankfurt:
— Planung Technische Streckenausrüstung LST Netz Frankfurt:
—— Anpassung LST-Alttechnik,
—— ESTW-Planung,
—— LST-Planung BÜ-Erneuerungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 5 Planung LST Netz Frankfurt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flörsheim
Los 5 Planung LST Netz Frankfurt:
— Planung Technische Streckenausrüstung LST Netz Frankfurt:
—— Anpassung LST-Alttechnik,
—— ESTW-Planung,
—— LST-Planung BÜ-Erneuerungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60599
Land: Deutschland
MKA03: Gemäß DB-Richtlinie 819.0808 Abs. 1 (13) ist im Rahmen der Entwurfsplanung ein Blitzschutzzonenkonzept zu erstellen.
Dieses ist Vorraussetzung für die technische Planung der Hauptvertragsleistung. Dieser Anteil war im Hauptvertrag nicht
beauftragt.
Aus Effizienzgründen sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnittstellen im Projekt und um Behinderungen im weiteren
Projektverlauf zu vermeiden, ist eine Beauftragung der zusätzlichen Leistungen an den vertraglich bereits gebundenen AN
erforderlich.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen
werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.