Beschaffung von DSL-Modems Referenznummer der Bekanntmachung: OV 47704/22-HOE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von DSL-Modems
Der DWD betreibt hauptamtliche Wetterstationen am Boden vom Typ Wst II (Wetterstationen ) und Fww (Flugwetterwarten). Die vollautomatischen Wetterstationen befinden sich auf bundeseigenen oder gemieteten Liegenschaften und sind derzeit mit einer automatischen meteorologischen Datenerfassungsanlage vom Typ AMDA I/II ausgestattet. Die momentan eingesetzten Systeme bestehen aus einem zentralen 19“ Schaltschrank sowie entsprechenden Anschlusskästen, an denen die Sensoren angeschlossen werden. Jeder Anschlusskasten ist mittels eines Übertragungsmediums mit dem 19“ Schaltschrank verbunden.
Der DWD möchte die auf den 182 hauptamtlichen Messfeldern eingesetzten Datenerfassungsanlagen ersetzen und die Sensorik zukünftig durch TCP/IP anbinden. Hierfür werden neue Netzwerkerdkabel verlegt. Zum Teil müssen jedoch stattdessen bereits vorhandene Fernmeldekabel genutzt werden und die Übertragung soll in diesem Fall durch ein SFP VDSL2-Modempaar (Master und Slave) erfolgen.
Diese DSL-Modems sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Deutscher Wetterdienst
August-Schmauß-Straße 1
85764 Oberschleißheim
Für die Lieferung der DSL Modems ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von vier Jahren (2023 bis 2026) mit Verlängerungsoptionen vorgesehen.
Die Mindestabnahmemenge (Abnahmeverpflichtung) für die Laufzeit des Vertrages beträgt insgesamt 300 Modempaare (Master + Slave). Dabei wird von folgenden Stückzahlen ausgegangen: Jahr 2023: 20 Paar; Jahr 2024:110 Paar; Jahr 2025: 85 Paar; Jahr 2026: 85 Paar.
Die geschätzte Abnahmemenge (keine Abnahmeverpflichtung) über die Vertragslaufzeit beträgt 600 Paar und die Höchstabnahmemenge (keine Abnahmeverpflichtung) beträgt 850 Paar. Das vorgesehene Mengengerüst finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von DSL-Modems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42389
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7 und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4 werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert von EURO 1,00 eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.