Eisenbahnüberführung Trier Ehrang Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46200
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Eisenbahnüberführung Trier Ehrang Ost
Erneuerung der Brücken am Ablaufberg des Güterbahnhofes Trier-Ehrang mit 4 Gleisen und einer Straßen-brücke zum Stellwerk über der Hafenstrasse / Industriegebiet. In die vorhandenen Widerlager sollen Bohr-pfähle(ca. 750m DN 1200) eingebracht werden auf denen eine Stahlbeton-Decke als Überbau (ca. 560m2) vorgesehen ist. Die Oberleitung (750 m Kettenwerk) und Beleuchtung mitsamt Masten werden erneuert. 2 Weichen werden ausgetauscht und der Oberbau erneuert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Eisenbahnüberführung Trier Ehrang Ost
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Trier
Erneuerung der Brücken am Ablaufberg des Güterbahnhofes Trier-Ehrang mit 4 Gleisen und einer Straßen-brücke zum Stellwerk über der Hafenstrasse / Industriegebiet. In die vorhandenen Widerlager sollen Bohr-pfähle(ca. 750m DN 1200) eingebracht werden auf denen eine Stahlbeton-Decke als Überbau (ca. 560m2) vorgesehen ist. Die Oberleitung (750 m Kettenwerk) und Beleuchtung mitsamt Masten werden erneuert. 2 Weichen werden ausgetauscht und der Oberbau erneuert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
MKA47: Böschungsabfangung SÜ südöstlicher Bereich, 4. BA - AzA 32
Hierbei handelt es sich um die seitliche Abfangung der Böschung im südöstlichen Bereich der Straßenüberführung (SÜ) zur
Hafenstraße hin mit gestaffelten Winkelstützelementen als Polygonzug dem Verlauf der Hafenstraße folgend, aus der Maßnahme
4. BA. Diese Leistung ist in der Planung nicht vorgesehen gewesen, aber erforderlich.
Bei gesonderter Vergabe würden unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen, bedingt durch die erneute Vergabe und damit
verbundene, an der zu bringenden Leistung gemessen, unverhältnismäßig lang verlängerte Bauzeit.