Materiallieferungen zum Ausbau eines Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetzes für die Erschließung von Höfen und Weilern Referenznummer der Bekanntmachung: MKK ELER 2023 Material
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-mkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Materiallieferungen zum Ausbau eines Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetzes für die Erschließung von Höfen und Weilern
Der Main-Kinzig-Kreis hat durch sein Tochterunternehmen, die Breitband Main-Kinzig GmbH (Auftraggeber), seit 2012 ein nahezu flächendeckendes passives Breitband-/Glasfasernetz für VDSL mit Bandbreiten zwischen 25 und 50 Mbit/s im Kreisgebiet errichtet.
Nachdem von 2013 bis Mitte 2015 die Kabelverzweiger der Deutschen Telekom erschlossen wurden, wurden von 2016 bis Anfang 2019 zusätzlich noch weiße Flecken (Höfe, Weiler), alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises sowie Gebäuden in Gewerbegebieten mittels FTTH (Nachverdichtung) an das Bestandsnetz angebunden. Dort wo die Breitband Main-Kinzig GmbH gemäß den Förderrichtlinie des Bundes Gebäude mit FTTH erschließen darf, erfolgt seit 2022 eine komplette FTTH-Migration im MKK.
Es sollen nun weitere abgelegene Höfe und Weiler (nachfolgend Höfe) im Main-Kinzig-Kreis mit Glasfaser erschlossen werden (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude; Ausbaucluster).
Auf dieser Grundlage ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung die Vergabe von (Rahmen-)Lieferaufträgen für die für den Ausbau vom Auftraggeber benötigten Materialien in fünf (5) Losen. Für die Einzelheiten wird auf die Angaben zu den Losen verwiesen. Der (Einzel-)Abruf der jeweils benötigten Materialien je Los erfolgt sukzessive nach Baufortschritt. Eine Abnahme- und/oder Volumenzusage für die jeweiligen Vertragspartner wird nicht gegeben.
Unternehmen, die die notwendigen Leistungen anbieten wollen (Anbieter), werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 in der Veröffentlichung genannten Angebotsfrist die aufgeführten Informationen und Nachweise sowie ein Angebot einzureichen.
Anmerkung: Diese Ausführungen gelten für alle 5 Lose.
PE-HD Rohrverbünde und Einzelrohre n x 10/6 mm, 1 x 10/8 und 7 x 12/8 mm für LWL-Kabel
Main-Kinzig-Kreis
Folgende Materialien werden für das Los 1 benötigt:
PE-HD Rohrverbünde und Einzelrohre n x 10/6 mm, 1 x 10/8 und 7 x 12/8 mm für LWL-Kabel, Verbinder, Endstopfen, Gasblocker, Endkappen/Abdichtkappen,
Maximalmengen:
- (7) x 10 mm (Da) / 8 mm (Di) (1-fach Rohr mit 7 Farben): 18.000 lfm*
- 2 x 10 mm (Da) / 6 mm (Di) (2-fach Rohr im Verbund): 3.000 lfm
- 12 x 10 mm (Da) / 6 mm (Di) (12-fach Rohr im Verbund): 70.000 lfm
- 7 x 12 mm (Da) / 8 mm (Di) (7-fach Rohr im Verbund): 10.000 lfm
*bedeutet 18.000 Meter mal 7 Farben
Zubehör für die PE-HD Rohrverbünde und Einzelrohre
Maximalmengen:
- Verbinder 10 mm (Da) / 6 mm (Di): 2.500 Stück
- Verbinder 12 mm (Da) / 8 mm (Di): 200 Stück
- Endstopfen 10 mm (Da) / 6 mm (Di): 900 Stück
- Endstopfen 12 mm (Da) / 8 mm (Di): 100 Stück
- Gasblocker 10/6 mm: 200 Stück
- Gasblocker 10/8 mm: 100 Stück
- Gasblocker 12/8 mm: 100 Stück
- Endkappen/Abdichtkappen für RV ca. 38 bis 50 mm: 30 Stück
Indoor-Abschlussbox (APL)
Main-Kinzig-Kreis
Folgende Materialien werden für das Los 2 benötigt:
Maximalmenge:
- APL-Boxen: 120 Stück
Hauseinführungselement für mind. 2 Röhrchen 10mm Außendurchmesser
Main-Kinzig-Kreis
Folgende Materialien werden für das Los 3 benötigt:
Maximalmenge:
- Hauseinführungselemente: 120 Stück
Kabelschächte
Main-Kinzig-Kreis
Folgende Materialien werden für das Los 4 benötigt:
Maximalmengen:
- Kabelschacht P2 160 x 40 x 70: 20 Stück
- Abzweigkasten 80 x 40 x 57: 20 Stück
Glasfaserkabel (LWL) Mikrokabel mit 12 Fasern und Minikabel mit 144 Fasern
Main-Kinzig-Kreis
Folgende Materialien werden für das Los 5 benötigt:
Maximalmengen:
- A-DQ(ZN)2Y 12 E9/125/250 G.657A1 Mikrokabel: 90.000 lfm
- A-DQ2Y 144(6x24) E9/125/200 G.657A1 Minikabel: 10.000 lfm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Erklärungen und Nachweise:
a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. (1) und (4) und 124 GWB vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden;
b) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und Benennung eines Ansprechpartners für die Bewerbung;
c) Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung;
d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 zur Zahlung des Mindestlohns bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Endsendegesetz, gemäß beiliegender Anlage in den Vergabeunterlagen;
e) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung).
f) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022.
Geforderte Erklärungen und Nachweise:
a) Erklärung über den jeweiligen Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020 bis 2022, ggf. Prognose), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Nachweis einer Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden, 3.000.000 EUR für Sachschäden sowie 3.000.000 EUR für reine Vermögensschäden (2-fach maximiert). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erbringen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise:
a) Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021) sowie des laufenden Geschäftsjahres erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Materiallieferungen für den Ausbau von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen) vergleichbar sind (Referenzliste), aufgeteilt nach:
aa) Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind und deren Auftraggeber Telekommunikationsunternehmen oder Kommunen (einschl. kommunaler Gesellschaften) gewesen sind,
bb) Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, die von Telekommunikationsunternehmen oder Kommunen (einschl. kommunaler Gesellschaften) als Rahmenvertrag vergeben worden sind, unter Angabe eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes, des Auftragswertes und der jeweiligen Stückzahlen.
b) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
c) Nachweis eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig.
d) Vorlage einer Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Richtlinie 2002/95/EG (RoHs) oder Erklärung, eine solche Bestätigung im Fall der Auftragserteilung zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns einzuholen.
e) Vorlage einer Eigenerklärung über die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) oder Erklärung, eine solche Bestätigung im Fall der Auftragserteilung zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns einzuholen.
1. Sämtliche vom Bieter angebotenen Materialien müssen dem Materialkonzept des Bundes entsprechen, sofern diese im Materialkonzept aufgeführt sind: „Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus“. Es ist, auch während den späteren Lieferungen, die jeweils aktuellste Version zu Grunde zu legen. Die ist aktuell Stand 2022 die Version 5.0.1). Speziell betrifft dies die Materialien der Lose 1, 2 und 5.
2. Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
a) Der Bieter hat mit seinem Angebot durch gesonderte schriftliche Erklärung zu bestätigen, dass er fähig ist, in Bezug auf die Lose 1 und 3 innerhalb von 4 Wochen ab Zuschlagserteilung des ausgeschriebenen Materials für das jeweils angebotene Los liefern zu können. Für die übrigen Teillieferungen gilt die Lieferfrist gemäß Ziffer 5.2 der Besonderen Vertragsbedingungen.
b) Im Angebot sind vom Bieter der oder die Orte anzugeben, von dem/denen aus die Lieferung erfolgen wird (Fabrik oder Materiallager). Um Lieferzeiten zu verkürzen obliegt es dem Anbieter, Vorfertigungen in Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH in seinen Lagern zu lagern. Dazu kann ein Forecast abgestimmt werden. Aus aktueller Sicht werden die ersten Lieferungen nicht vor 01.03.2023 zu leisten sein. Dies kann unmittelbar nach Auftragserteilung abgestimmt werden.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass das Projekt mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.