Gemeinde Flieden, Erschließung Neubaugebiet Rücker Hof (OT Rückers) - Ingenieurleistungen Lph. 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 221/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Flieden, Erschließung Neubaugebiet Rücker Hof (OT Rückers) - Ingenieurleistungen Lph. 5-9
Gemeinde Flieden, Erschließung Neubaugebiet Rücker Hof (OT Rückers) - Ingenieurleistungen Lph. 5-9
Gemeinde Flieden, Hauptstraße 36, 36103 Flieden
Die Gemeinde Flieden befindet im südlichen Landkreis Fulda und beheimatet derzeit ca. 9.000 Einwohner. Auch weit über seine Grenzen hinaus ist Flieden unter seinem Beiname ,,Königreich'' bekannt. Die Gemeinde Flieden ist besonders Stolz darauf, sich als einziger Ort in Deutschland mit dem Titel ,,Königreich'' schmücken zu dürfen. Die Gemeinde Flieden plant in der Gemarkung Rückers ein Neubaugebiet mit dem Namen ,, Rücker Hof''. Neben dem Kernort Flieden bietet Rückers als größter Ortsteil in vielfältiger Hinsicht attraktive Voraussetzungen für ein Wohnen und Leben auf dem Land. Neben der guten Anschlussmöglichkeiten an Autobahn und Bahn sind die Voraussetzung für die Ansiedlung junger Familien gegeben. Die gesamte Maßnahme ,,Rücker Hof'' ist in drei Bauabschnitte unterteilt. Die Flächen teilen sich auf in: Abschnitt 1: 11.795 m² mit insgesamt 14 Bauplätzen - Dieser Abschnitt ist bereits fertig gestellt und bebaut. Abschnitt 2: 11.717 m² mit insgesamt 13 Bauplätzen - Für diesen Abschnitt sollen die Leistungsphasen 5-9 vergeben werden. Abschnitt 3: 11.480 m² mit insgesamt 14 Bauplätzen - Dieser Abschnitt wird erschlossen wenn der zweite Abschnitt fertig gestellt wurde. Für alle drei Abschnitte liegen die fertigen Pläne für Kanal, Wasser und Straße bereits vor. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um den zweiten Bauabschnitt und es werden hierfür die Leistungsphasen 5-9 ausgeschrieben. Abwasseranlagen: vorläufige Kostenschätzung 433.000,00€ Wasserversorgung: vorläufige Kostenschätzung 67.000,00€ Straßenbau: vorläufige Kostenschätzung 340.000,00€
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Flieden, Erschließung Neubaugebiet Rücker Hof (OT Rückers) - Ingenieurleistungen Lph. 5-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grünberg
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35305
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rücke nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland