Bauüberwachungsleistungen BM 02.23 - 5524 Bündel MPB Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60609
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen BM 02.23 - 5524 Bündel MPB
Bauüberwachungsleistungen BM 02.23 - 5524 Bündel MPB
München Pasing
Diese Ausschreibung umfasst die Bauüberwachungsleistung (BÜB Ob/KIB, FBÜ Ob, SÜ) gemäß den herunterzuladenden Anlagen 1.1-1.5 und 1.7 für das Bauvorhaben-Bündel im Bahnhof Pasing Bbf im Jahr 2023. Die Bauabschnitte übergeben sich gemäß nachfolgender Tabelle:
Bauabschnitt
Umbauzeitraum
BA 01 GE Gl. 66 und 67 24.02.23 - 05.03.23
BA 02 GE Gl. 64 und 65 06.03.23 - 16.03.23
BA 03 GE Gl. 63 17.03.22 - 22.03.23
BA 04 WE W302, W314-316, W320-321 06.04.23 - 13.04.23
BA 05 WE W312 und W313 14.04.23 - 17.04.23
BA 06 WE W305 21.04.23 - 24.04.23
BA 07 WE W 301-304, W308 26.04.23 - 02.05.23
BA 08 GE Gleis 53/53a und SE2 Gleis 52 17.05.23 - 23.05.23
BA 09 WE W244 - 246 26.05.23 - 31.05.23
BA 10 WE W103 und 103a 02.06.23 - 06.06.23
BA 11 WE W238 - 240 15.06.23 - 20.06.23
BA 12 WE W101 23.06.23 - 26.06.23
BA 13 WE W96 - 98 29.06.23 - 03.07.23
BA 14 GE Gleis 21 (Gleis 10) 04.07.23 - 07.07.23
BA 22 WE W272 und 274 08.10.23 - 12.10.23
BA 23 GE Gleis 39 12.10.23 - 16.10.23
BA 24 GE Gleis 34 17.10.23 - 22.10.23
BA 25 GE Gleis 30 und 31 22.10.23 - 30.10.23
Lage / örtliche Verhältnisse
Die Baumaßnahme befindet sich im Netz München im Bereich des Netzbezirkes Pasing. Die Baustellenumgebung der Bauabschnitte besteht aus Wohn/Mischgebiet. Zusätzliche Informationen zu den örtlichen Verhältnissen werden bei der Kabeleinweisung bzw. anderen Begehungen vermittelt. Betriebliche und örtliche Verhältnisse können aus den Planunterlagen der Anlage 10 entnommen werden.
Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die Ausführungen der Hauptarbeiten erfolgen in Vollsperrungen (Baugleis), Vor- und Nacharbeiten hauptsächlich in natürlichen Zugpausen. Detaillierte Angaben erfolgen im Zuge der Baubesprechungen sowie in Abstimmung mit dem Betrieb. Besprechungen, Einweisungen und Abnahmen finden im Vorlauf/Nachgang zu den genannten Zeiträumen statt und sind mit einzukalkulieren.
Die Ausführungen der Hauptarbeiten erfolgen in Vollsperrungen (z.T. Baugleis), Vor- und Nacharbeiten hauptsächlich in natürlichen Zugpausen. Detaillierte Angaben erfolgen im Zuge der Betra-Besprechung bzw. der Betra-Erstellung sowie in Abstimmung mit dem Betrieb.
Den einschlägigen Vorschriften entsprechend, hat sich der AN alle Einweisungen in örtliche und betriebliche Verhältnisse rechtzeitig zu beschaffen. Die Teilnahme an Kabeleinweisungen, sowie anderen Begehungen und Besprechungen ist sicherzustellen.
Die Bauüberwachung hat für alle Besprechungen und Begehungen Protokolle anzufertigen.
Ebenfalls sicherzustellen sind die erforderlichen Einweisungen aller mit der Durchführung der Bauarbeiten, Sicherung und sonstigen Arbeiten betrauten Auftragnehmer (AN) der DB Netz AG.
Diese Leistungen sind mit einzukalkulieren.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachungsleistungen BM 02.23 - 5524 Bündel MPB
Ort: Wölfersheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.