Abschleppdienste Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-82 D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppdienste
Abschleppdienste
Abschleppen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen bis 3,49 t zGG
Stadtgebiet Offenbach am Main
Bei der Leistung handelt es sich um diejenigen Aufträge, welche von den Gefahrenabwehrbehörden der Stadt Offenbach am Main in Auftrag gegeben werden, um ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge bis 3,49 t zGG. abzuschleppen. Dies
schließt eine sichere Verwahrung und die Herausgabe an die Berechtigten mit ein.
Abschleppen von Fahrzeugen, die aufgrund ihres Zustands ordnungswidrig sind
Stadtgebiet Offenbach am Main
Bei der Leistung handelt es sich um diejenigen Aufträge, welche von den Gefahrenabwehrbehörden der Stadt Offenbach am Main in Auftrag gegeben werden, um Fahrzeuge bis 3,49 t zGG. abzuschleppen, die aufgrund ihres Zustandes
ordnungswidrig sind (z.B. nicht zugelassene Fahrzeuge). Dies schließt eine sichere Verwahrung und die Herausgabe an die Berechtigten mit ein.
Abschleppen von Fahrzeugen ab 3,5 t zGG
Stadtgebiet Offenbach am Main
Bei der Leistung handelt es sich um diejenigen Aufträge, welche von den Gefahrenabwehrbehörden der Stadt Offenbach am Main in Auftrag gegeben werden, um ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die aufgrund ihres
Zustands ordnungswidrig sind ab 3,5 t zGG, abzuschleppen.
Dies schließt eine sichere Verwahrung und die Herausgabe an die Berechtigten mit ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1:
- Fuhrpark mit mindestens 5 Abschleppfahrzeugen (Pick Away mit Kran/LFBK) für Fahrzeuge bis 3,49 t zGG.
- Eine Güterkraftverkehrsgenehmigung muss vorliegen.
- Alle Abschleppfahrzeuge müssen über eine Hakenlast- und Transportfrachtversicherung verfügen.
- Umzäunte Verwahrungsfläche für mindestens 30 Fahrzeuge, welche von Unbefugten nicht betreten werden kann und in einem Radius/Umkreis von max. 10 Kilometer von Offenbach/Main entfernt liegt.
- Für die Abschleppung und Herausgabe der Fahrzeuge ist eine Dienstbereitschaft an 365 Tagen/Jahr und 24 Stunden/Tag zu gewährleisten.
- Das eingesetzte Personal muss über gute mündliche Deutschkenntnisse verfügen. Büropersonal muss zusätzlich auch gute schriftliche Deutschkenntnisse besitzen.
- Zwischen der telefonischen Auftragsvergabe und dem Eintreffen des Abschleppwagens am Einsatzort dürfen maximal 30 Minuten vergehen.
- Entgegennahme von Verwaltungsgebühren gemäß § 43 Abs. 3 HSOG
- Die Zahlungen der Abschlepp-, Verwahrungs- und Verwaltungskosten muss in bar und mittels EC- und Kreditkarte (MasterCard und Visa) erfolgen können.
Los 2:
- Fuhrpark mit mindestens 2 Abschleppfahrzeugen (Pick Away mit Kran/LFBK) für Fahrzeuge bis 3,49 t zGG.
- Eine Güterkraftverkehrsgenehmigung muss vorliegen.
- Alle Abschleppfahrzeuge müssen über eine Hakenlast- und Transportfrachtversicherung verfügen.
- Umzäunte Verwahrungsfläche für mindestens 30 Fahrzeuge, welche von Unbefugten nicht betreten werden kann und in einem Radius/Umkreis von max. 10 Kilometer von Offenbach/Main entfernt liegt.
- Für die Abschleppung und Herausgabe der Fahrzeuge ist eine Dienstbereitschaft an 365 Tagen/Jahr und 24 Stunden/Tag zu gewährleisten.
- Das eingesetzte Personal muss über gute mündliche Deutschkenntnisse verfügen. Büropersonal muss zusätzlich auch gute schriftliche Deutschkenntnisse besitzen.
- Nach der telefonischen Auftragsvergabe ist das Schrottfahrzeug innerhalb von 4 Stunden abzuschleppen.
- Entgegennahme von Verwaltungsgebühren gemäß § 43 Abs. 3 HSOG
- Die Zahlungen der Abschlepp-, Verwahrungs- und Verwaltungskosten muss in bar und mittels EC- und Kreditkarte (MasterCard und Visa) erfolgen können.
Los 3:
- Fuhrpark mit mindestens einen Abschleppfahrzeug für Fahrzeuge bis 7,49 t zGG.
- Fuhrpark mit mindestens einem Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge ab 7,5 t zGG.
- Eine Güterkraftverkehrsgenehmigung muss vorliegen.
- Alle Abschleppfahrzeuge müssen über eine Hakenlast- und Transportfrachtversicherung verfügen.
- Umzäunte Verwahrungsfläche für mindestens 2 LKW-Fahrzeuge, welche von Unbefugten nicht betreten werden kann und in einem Radius/Umkreis von max. 10 Kilometer von Offenbach/Main entfernt liegt.
- Für die Abschleppung und Herausgabe der Fahrzeuge ist eine Dienstbereitschaft an 365 Tagen/Jahr und 24 Stunden/Tag zu gewährleisten.
- Das eingesetzte Personal muss über gute mündliche Deutschkenntnisse verfügen. Büropersonal muss zusätzlich auch gute schriftliche Deutschkenntnisse besitzen.
- Zwischen der telefonischen Auftragsvergabe und dem Eintreffen des Abschleppwagens am Einsatzort dürfen maximal 30 Minuten vergehen.
- Entgegennahme von Verwaltungsgebühren gemäß § 43 Abs. 3 HSOG
- Die Zahlungen der Abschlepp-, Verwahrungs- und Verwaltungskosten muss in bar und mittels EC- und Kreditkarte (MasterCard und Visa) erfolgen können.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtlich 1. Quartal 2027
Die Frist für Bieterfragen wird festgelegt auf Mittwoch, den 25. Januar 2023.
Bitte beachten Sie, dass Angebote nicht per E-Mail, Fax oder Nachrichtenfunktion eingereicht werden dürfen. Elektronische Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]