ABS Berlin-Dresden, 1. Ausbaustufe, Projektsteuerungs- und Nachtragsmanagementleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18GEI36752
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Berlin-Dresden, 1. Ausbaustufe, Projektsteuerungs- und Nachtragsmanagementleistungen
Nachtragsmanagement für PA 3 Bf. Wünsdorf-Waldstadt, PA 5 Großenhain/Restabwicklung, PA 6 Stellwerkszentralisierung Elsterwerda-Biehla, PA 7 Restleistungen und PA 8ff Maßnahmen zur Erlangung der IBN-Genehmigung für 200 km/h im Leistungszeitraum vom 01.05.2019 bis 31.12.2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nachtragsmanagement für PA 3 Bf. Wünsdorf-Waldstadt, PA 5 Großenhain/Restabw., PA 6 StwZ Elsterwerda-Biehla, PA 7 Restleistungen und PA 8ff Maßnahmen für IBN mit 200 km/h
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Nachtragsmanagement für PA 3 Bf. Wünsdorf-Waldstadt, PA 5 Großenhain/Restabwicklung, PA 6 Stellwerkszentralisierung Elsterwerda-Biehla, PA 7 Restleistungen und PA 8ff Maßnahmen zur Erlangung der IBN-Genehmigung für 200 km/h im Leistungszeitraum vom 01.05.2019 bis 31.12.2021
NT3:Systempflege ITWO der Nachträge (D86, Statuspflege, Wertungsfaktor
Der mit der MHI Ingenieurgesellschaft mbH geschlossene Ingenieur-vertrag beschränkt sich einschließlich der beauftragten Option (Leistungszeitraum 2022) auf die Erbringung der erforderlichen Leistungen im Nachtragsmanagement bis Ende 2022. Im Zusammenhang mit der weiteren Umsetzung der Baumaßnahmen ist nach wie vor mit einem außerordentlich hohem Nachtragsaufkommen zu rechnen. Die nach wie vor bestehenden Auswirkungen der Coronapandemie und des Ukraine - Kriegs trugen mit zu Verzögerungen im Bauablauf und damit zu einem deutlich erhöhten Nachtragsaufkommen bei (Verweis u. a. auf Lieferengpässe
bzw. Verzögerungen, Personalausfälle, Kostenerhöhungen Material/Logistik/Lohn usw.). Die zu betreuenden Bauverträge haben Bauausführungszeiten bis 2024. Die baubegleitenden Leistungen des Nachtragsmanagements müssen bis Ende 2024 erbracht werden. Aus den vorgenannten Gründen wurde die MHI Ingenieurgesellschaft mbH um die Fortsetzung der Nachtragsprüf- / Nachtragsmanagementleistungen in 2023 und 2024 gebeten. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der örtlichen Abhängigkeiten sowie der zeitlichen (Materialisierungs- und Realisierungszeiträume vorlaufend zum Bauzustand sowie unter Deckung derselben Sperrpausen und innerhalb derselben Bauzustände) und vertraglichen Konstellationen (Ansprechpartner beim
AG sowie bei den Bau-AN bekannt) wirtschaftlich nicht zielführend. Bei Einsatz eines neuen Auftragnehmers wäre mit deutlichem Mehraufwand zu rechnen. Zudem bestände gegebenenfalls das Problem, dass sich Nachtragsachverhalte bei Einsatz eines neuen Auftragnehmers inhaltlich überschneiden. Der MHI
Ingenieurgesellschaft mbH sind aufgrund der vertraglich gebundenen Nachtragsmanagementaufgaben bereits alle zu berücksichtigenden Schnittstellen bekannt. Die MHI Ingenieurgesellschaft mbH ist bereits für die systemische Steuerung und Abwicklung der Nachtragsprüfprozesse unmittelbar in die anzuwendenden u.
nachzuhaltenden IT - Systeme mit eingebunden. Bei Einsatz eines neuen Auftragnehmers wäre für die erforderliche Einarbeitung und die notwendige techn. Anpassung mit deutlichem Mehraufwand zu rechnen. Die MHI Ingenieurgesellschaft mbH ist mit der Steuerung / Durchführung der erforderlichen Nachtragsprüf- und Nachtragsmanagement-aufgaben beauftragt. Der AN kennt die im Nachtragsmanagement zu betreuenden Bauvorhaben mit den zu berücksichtigenden Schnittstellen und mit den Projektbeteiligten. Die abgeschlossenen und bestehenden Nachtragssachverhalte sowie die bisherigen sowie die noch anstehenden Bauaufgaben und Bauabläufe sind dem AN hinreichend bekannt. Im aktuell laufenden Bauprozess ist die
Notwendigkeit gegeben, dass der Nachtragsmanager sowohl die erbrachten als die noch anstehenden Bauleistungen und Bauabläufe incl. der Nachtragssachverhalte kennt. Ein Wechsel des extern gebundenen Nachtragsmanagements würde zu Mehraufwendungen / Schwierigkeiten aufgrund der erneut erforderlichen Einarbeitung und Koordination der Prozessbeteiligten, zu einem Mehraufwand in der operativen Durchführung sowie zum Risiko des Treffens von widersprüchlichen Entscheidungen der Nachtragsprüfung führen. Es wäre mit deutlichen Zusatzkosten zu rechnen.