Projektsteuerung ABS/NBS Fulda - Gerstungen (Zweitauschreibung) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung ABS/NBS Fulda - Gerstungen (Zweitauschreibung)
Das Bahnprojekt Ausbaustrecke/Neubaustrecke (ABS/NBS) Fulda–Gerstungen ist ein wichtiger Bestandteil im Netz der Deutschen Bahn (DB). Das Projekt hat gemeinsam mit dem Ausbau/Neubau der Strecke Frankfurt–Fulda das Ziel, zusätzliche Kapazität und Fahrzeitreduzierungen auf dem Korridor Frankfurt–Fulda–Erfurt–Berlin zu ermöglichen. Damit wird auch eine optimale Verknüpfung zum Taktknoten Erfurt geschaffen, der mit Inbetriebnahme der Hochgeschwindigkeitsverbindung München–Berlin einen zentralen Knotenpunkt im deutschen Fernverkehrsnetz darstellt. Das Projekt befindet sich in der frühen Leistungsphase, die Vorzugsvariante wurde im 1. Quartal 2022 vorgestellt. Im Anschluss an die Festlegung der Antragsvariante erfolgen die Ausschreibungen für das erweiterte Bohrprogramm und die Leistungen der erweiterten Vorplanung. Insgesamt sollen im Rahmen der Lph.2 (+opt. Lph 3/4) verschiedene planerische Leistungen im Bereich Planung KIB/Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung, Umweltplanung, Hydrologie und Schall teilweise losweise ausgeschrieben werden. Hierzu werden auch Projektsteuerungsleistungen der LS 1 und 2 ausgeschrieben für die ABS/NBS Fulda - Gerstungen.
ABS/NBS zwischen Fulda und Gerstungen
siehe I 1.4, Projektsteuerung der LS 1
siehe I 1.4, Projektsteuerung der LS 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung ABS/NBS Fulda - Gerstungen (Zweitauschreibung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.