Modernisierung Bildungszentrum Bau Osthessen Bebra; Vergabe Architekten- und Ingenieurleistungen (Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung) gemäß § 17 Abs. 1 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 266/22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 250-729685)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.handwerk-hef-rof.de/innungen/bauhandwerks_innung/bauhandwerks_innung_hersfeld_rotenburg.html
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Bildungszentrum Bau Osthessen Bebra; Vergabe Architekten- und Ingenieurleistungen (Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung) gemäß § 17 Abs. 1 VgV
Das Bildungszentrum Bau Osthessen Bebra befindet sich in der Kerschensteinerstraße 2, 36179 Bebra. Amtlich erfasst ist das Objekt Grundbuch von Bebra, Band 148, Blatt 4709 unter der Flurstücknummer 31/2, Flur 20, mit einer Gesamtfläche von 9150 m².
Zur Umsetzung dieses Projekts benötigt der Auftraggeber planerische Unterstützung. Gegenstand der hiesigen Vergabe sind daher die folgenden Planungsleistungen:
Los 1:
- die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LPH 1-9
- die Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, LPH 1-6 (OPTIONAL)
Los 2:
- die Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, Anlagengruppen § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 LPH 1-9
Einleitung:
Die Bauhandwerks-Innung für den Kreis Hersfeld-Rotenburg beabsichtigt die Modernisierung des Bildungszentrums Bau Osthessen Bebra.
Objekt:
Die Bildungsstätte in Bebra ist neben Eschwege, Fulda, Schlüchtern und Lauterbach eine von fünf Lehrbaustellen, die sich 2012 als Bildungszentrum Bau Osthessen zusammengeschlossen haben. Es handelt sich um eine anerkannte Lehrbaustelle für die Bauwirtschaft im Kreis Hersfeld-Rotenburg. Das Areal der Lehrbaustelle Bebra befindet sich am Ortsrand in der Kerschensteiner Straße 2.
Ein Gutachten vom 20. Mai 2022 wird spätestens bei Aufforderung zur Erstangebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Aufgabe:
Um die räumlichen Voraussetzungen für die überbetriebliche Ausbildung des Bildungszentrums Bau Osthessen Bebra zu verbessern, soll eine Umstrukturierung der Bauhallen erfolgen und in diesem Zug sollen weitere bauliche Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Im Rahmen der baulichen Umstrukturierung sollen Raumzuschnitte und -nutzungen im „Hallenbereich“ verändert werden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Raumprogramm im Gutachten vom 20. Mai 2022 verwiesen, welches spätestens bei Aufforderung zur Erstangebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.
Das Bildungszentrum Bau Osthessen Bebra soll modernisiert werden. Die für diese Sanierung geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie sämtliche allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie u.a. in der Gestalt von DIN, VDI, VDE etc. oder gleichwertig Ausdruck finden, sind zu beachten.
Alle Planungen und späteren Umsetzungen sind in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Fördermittelgeber durchzuführen und mit deren Forderungen in Einklang zu bringen.
Die genaue Aufgabenstellung findet sich in der "Vertragsanlage 1 - Aufgabenstellung".
Kosten:
Die Gesamtkosten der Maßnahme können derzeit nur grob geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 2,0 Mio. € brutto. Für die KG 300 sind 1.042.525,00 € brutto, für die KG 400 sind 939.875,00 € brutto angesetzt. Auf die Kostengruppe 410 entfallen 135.100 € brutto, auf die Kostengruppen 420 entfallen 199.750,00 € brutto, auf die Kostengruppe 430 entfallen 253.800,00 € brutto, auf die Kostengruppen 440 entfallen 280.225,00 € brutto und auf die Kostengruppen 470 entfallen 71.000,00 € brutto.
Zeitplan:
Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 31. Juli 2023 abgeschlossen sein, also bis zum 31. Juli 2023 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei den Vergabekammern des Landes Hessen zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig.