Pflege von GIS-Lizenzen der Stadt Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-623-002_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege von GIS-Lizenzen der Stadt Kassel
Vertrag bzw. Vereinbarung über Pflege und Überlassung von GIS-Produkten der Firma Esri
Kassel
Die Stadt Kassel setzt im Rahmen ihrer Geodateninfrastruktur eine größere Anzahl von Lizenzen der GIS-Produkte der Firma Esri ein. Die laufende Softwarepflege läuft zum Ende des Jahres 2022 aus. Für den weiteren Betrieb der vielseitigen Geoinformationsanwendungen ist eine Fortsetzung der Softwarepflege für die eingesetzten Produkte notwendig.
Der Auftragnehmer übernimmt die Softwarepflege für die unter Punkt 2 angegebenen laufenden Lizenzen im Rahmen eines globalen Wartungsvertrags für die Stadt Kassel. Dieser umfasst die zeitnahe Bereitstellung von Updates und Patches sowie die Sicherstellung eines Esri-Software-Supports über eine hauseigene bzw. die Esri-seitige Hotline.
Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Es ging kein wirtschaftliches Angebot bei dem VgV Offenen Verfahren mit der Vergabe-Nr.: 2022-623-002 ein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Esri Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kranzberg
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)