IT Service Management - Tool (ITSM-Tool) Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT Service Management - Tool (ITSM-Tool)
IT Service Management -Tool - Neueinführung einer SaaS-Lösung
Frankfurt am Main
Beschaffung eines IT Service Management Tools (ITSM-Tool) insbesondere:
- Bereitstellung einer Software
- Betrieb der Software „as a Service“ inkl. der fachlichen und technischen Unterstützung während der Betriebsphase
- Durchführung eines Projekts zur Einführung der Software bei der KfW- Weitere Anpassungsleistungen nach Go-Live
Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Option 1: Nutzerwachstum
- Die Anzahl der Prozessdurchführenden steigt aufgrund einer erhöhten Mitarbeiterzahl innerhalb der KfW-IT.
- Die Anzahl der Prozessdurchführenden steigt ggf. durch Etablierung weiterer funktionaler Bestandteile, beispielsweise HR, Facility-Management oder anderer Enterprise Service Management Funktionen.
Option 2: Feature-Wachstum
- Die KfW beabsichtigt weitere Prozesse wie beispielsweise Vertriebs- oder Kundenportal Anforderungen umzusetzen, wofür ggf. die Notwendigkeit weiterer Anwendungsinstanzen notwendig würden.
- Ausweitung der Funktionen im Configuration und Asset Management durch die Anforderung eines automatisierten Discovery von Assets und SW-Lizenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT Service Management - Tool (ITSM-Tool)
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.