Generalplanerleistung Neubau Kakteen- und Überwinterungshaus Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-161-0030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung Neubau Kakteen- und Überwinterungshaus
Die Stadt Kassel plant den Neubau eines Kakteenhauses und Überwinterungshauses am bestehenden Standort (als Gebäude G3 auf dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet) im Botanischen Garten. Der Neubau dient dem Erhalt und dem Ausbau der bestehenden Kakteensammlung und als Schaugewächshaus. Die beiden Gewächshäuser (Kakteenhaus und Überwinterungshaus) sollen in einer gestalterischen Einheit geplant werden. Das Überwinterungshaus wird im Sommer auch für Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten) genutzt.
Gebäude: Botanischer Garten
Ort: Kassel
Die Stadt Kassel plant im Zuge des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ den
Ersatzneubau eines Kakteenhauses und Überwinterungshauses am bestehenden Standort (als
Gebäude G3 auf dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet) im Botanischen Garten.
Gegenstand der Gebäudeplanung sind u.a.:
- Einarbeitung in die Ergebnisse der Vorentwurfsphase Architektur als Grundlage für die weitere
Planung (Anlagen " Zusammenfassung der Ergebnisse der LPH 2", „Präsentation_210816“ und
„Kostenschätzungen“ beachten), die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der
Gewächshäuser (Leistungsbild Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 3 bis 9
gemäß § 34 HOAI, Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI und
Technische Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI, ggf. weitere
Planerleistungen wie z. B. Brandschutz),
- die Gesamtkoordination der am Projekt beteiligten Fachplaner und Baubeteiligten als
Generalplanerleistung.
- die Beachtung der für den Erhalt der Pflanzen notwendigen Abläufe. Der Rückbau der
bestehenden Gewächshäuser muss im Zuge des Neubaus vom Planer mit koordiniert werden.
- Notwendige Abstimmungsprozesse sind hier zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die
ehrenamtlich tätigen "Kakteenfreunde" und u.a. auch der Denkmalschutz in den
Planungsprozess einzubinden. Planungsbesprechungen mit allen Planungsbeteiligten und
Bauherrenvertretern finden in dieser Zeit, in der Regel 7-tägig als Video-Konferenz, bei Bedarf
auch vor Ort, statt.
- Während der LPH 8 sind wöchentliche Baubesprechungen vor Ort durchzuführen.
- Bei der Planung, Umsetzung und Dokumentation sind Vorgaben des Landes Hessen als
Fördermittelgeber zu berücksichtigen (siehe hierzu auch die Richtlinie des Landes Hessen zur
Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung). Aufgrund der Fördersumme ist die Durchführung
einer baufachlichen Prüfung (Anlage liste-baufachlichen-pruefung-einzureichendenunterlagen-data), sowie die Abgabe eines Verwendungsnachweises (Anlage liste-baufachlichepruefung-verwendungsnachweis-data) erforderlich. Für die unterschiedlichen Schritte des
Prüfverfahrens sind die Unterlagen entsprechend vorzubereiten und zusammenzustellen.
- Die anerkannten Regeln der Technik sowie aktuelle Fachliteratur und Empfehlungen sind bei
der Leistungsbearbeitung zu beachten.
- Wegen der komplexen Aufgabenstellung ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintrag im Berufs- oder Handelsregister.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind in Phase I einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind in Phase I einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung
- Kurzbeschreibung des Bieters mit Leistungsumfang und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl,
Berufserfahrung der derzeitigen Mitarbeiter sowie der technischen Ausstattung
- Referenzen gleichartiger oder vergleichbarer fachspezifisch überschreitender Projekte aus den
letzten 5 Jahren, die unter eigenem Namen realisiert wurden, mit Angabe von Ansprechpartnern
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]