Gutachten für den Windpark Hülzweiler im Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: Gutachten HUEL
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 249-729050)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entega.ag
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten für den Windpark Hülzweiler im Saarland
Gutachten für die Realisierung eines Windparks mit drei Windenergieanlagen im Saarland, Gemeinde Schwalbach, OT Hülzweiler nördlich der A8 in einem Waldgebiet.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Erstellung von folgenden Erläuterungsberichten/Gutachten zur Einreichung bei der BImSch-Behörde (Landesamt für Arbeits- und Umweltschutz LUA) sein:
- FFH-/NATURA 2000 Verträglichkeitsstudie Vorprüfung
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sAP)
- Landschaftsbildanalyse
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für Annex-Verfahren Zuwegung, Umladeplatz und Kabeltrasse.
Es müssen alle o.g. Gutachten gemäß LV angeboten werden.
Werden nicht alle angeboten, führt dies zum Ausschluss.
Die Einreichung der Antragsunterlagen nach § 4 BImSchG ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
III.1.1.a) Handelsregister
Es ist eine Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers, bzw. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, einzureichen.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Eingangs der Teilnahmeanträge maximal 6 Monate alt sein
III.1.1b) Eigenerklärung zum nicht vorliegen von Ausschlussgründen
Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(Formgebundene Anlage Eigenerklärung für Bieter, wird mit Abgabe der ausgefüllten Fromblattes erklärt)
III.1.1.c) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (Formgebundene Anlage III.1.1.c)
III.1.1.d) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formgebundene Anlage III.1.1.d)
III.1.1.e) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formgebundene Anlage III.1.1.e)
III.1.1.a) Handelsregister
Es ist eine Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers, bzw. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, einzureichen.
Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
III.1.1b) Eigenerklärung zum nicht vorliegen von Ausschlussgründen
Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(Formgebundene Anlage Eigenerklärung für Bieter, wird mit Abgabe der ausgefüllten Formblattes erklärt)
III.1.1.c) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (Formgebundene Anlage III.1.1.c)
III.1.1.d) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formgebundene Anlage III.1.1.d)
III.1.1.e) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formgebundene Anlage III.1.1.e)
Zu den Punkten III 1.1.b), III.1.2b), III.1.2c) und III.1.3a) ist ausschließlich das Formblatt Eigenerklärung für Bieter zu nutzen.
Zum Punkt III.1.c) ist ausschließlich das Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zu nutzen, falls eine Bewerbergemeinschaft vorliegt.
Zum Punkt III.1.d) ist ausschließlich das Formblatt Erklärung zum Nachunternehmereinsatz zu nutzen, falls Nachunternehmer eingesetzt werden.
Zum Punkt III.1.e) ist ausschließlich das Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung zu nutzen, falls Nachunternehmer eingesetzt werden.
Die gesamte Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie der Leistungserbringung erfolgen in deutscher Sprache. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen, Korrespondenz und Gutachten sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 24.01.2023, 17:00 Uhr beim Auftraggeber eingegangen sind.
Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht mehr bearbeitet.
Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Die Bieterfragen sind über die oben genannte Vergabeplattform zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zu den Punkten III 1.1.b) und III.1.3a) ist ausschließlich das Formblatt Eigenerklärung für Bieter zu nutzen.
Zum Punkt III.1.c) ist ausschließlich das Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zu nutzen, falls eine Bewerbergemeinschaft vorliegt.
Zum Punkt III.1.d) ist ausschließlich das Formblatt Erklärung zum Nachunternehmereinsatz zu nutzen, falls Nachunternehmer eingesetzt werden.
Zum Punkt III.1.e) ist ausschließlich das Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung zu nutzen, falls Nachunternehmer eingesetzt werden.
Die gesamte Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie der Leistungserbringung erfolgen in deutscher Sprache. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen, Korrespondenz und Gutachten sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 24.01.2023, 17:00 Uhr beim Auftraggeber eingegangen sind.
Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht mehr bearbeitet.
Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Die Bieterfragen sind über die oben genannte Vergabeplattform zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.