Reinigungsvergabe 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-00095
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsvergabe 2023-2026
Reinigungsarbeiten und Laubbeseitigung in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main.
BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad
BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad
Los 1: Bezirk Ost. Ca. 21.500 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 6 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eckenheim
BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eckenheim
Los 2: Bezirk Ost. Ca. 65.700 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 15 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK OST: Ostend, Bornheim
BEZIRK OST: Ostend, Bornheim
Los 3: Bezirk Ost. Ca. 95.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald
BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald
Los 4: Bezirk Ost. Ca. 227.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim
BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim
Los 5: Bezirk Ost. Ca. 72.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 16 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim
BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim
Los 6: Bezirk West. Ca. 299.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 8 Liegenschaften im Bezirk West pro Reinigungsjahr.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad
BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad
Los 7: Bezirk Mitte. Ca. 87.900 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 9 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt
BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt
Los 8: Bezirk Mitte. Ca. 57.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 13 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend
BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend
Los 9: Bezirk Mitte. Ca. 74.800 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 7 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK MITTE: Bockenheim
BEZIRK MITTE: Bockenheim
Los 10: Bezirk Mitte. Ca. 86.000 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 8 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim
BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim
Los 11: Bezirk Nord. Ca. 94.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 33 Liegenschaften im Bezirk Nord pro Reinigungsjahr.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eckenheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BEZIRK OST: Ostend, Bornheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klein- Winternheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55270
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BEZIRK MITTE: Bockenheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rpda.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rpda.hessen.de