Neubau ESTW-Z Friedrichsdorf / ESTW-A Rodheim Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62755
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau ESTW-Z Friedrichsdorf / ESTW-A Rodheim
Neubau ESTW-Z Friedrichsdorf und ESTW-A Rodheim unter dem Modulvertrag 5 LST Los 1
Neubau ESTW-Z Friedrichsdorf / ESTW-A Rodheim
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt gemäß
Modulvertrag 5, Punkt 5.2 im Nichtoffenen Verfahren zwischen allen Lieferanten mit denen der AG einen
Modulvertrag 5 abgeschlossen hat. Der Modulvertrag 5 ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren
Vertragspartnern. Er wurde gemäß Anlage 10 der LuFV (Anwendung, da ESTW-Projekte überwiegend
LuFV-finanziert werden) in einem EU-weiten Verhandlungsverfahren abgeschlossen. Der öffentliche
Teilnahmewettbewerb wurde durch ein EU-weites Prüfsystem ersetzt (zulässig gemäß §48 der SektVO).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau ESTW-Z Friedrichsdorf / ESTW-A Rodheim
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.