81288531 - Jugendbeschäftigung in Kenia Fachkräfte-Pool Referenznummer der Bekanntmachung: 81288531
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81288531 - Jugendbeschäftigung in Kenia Fachkräfte-Pool
Projektziel des Vorhabens "Jugendbeschäftigung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft im Westen Kenias", welches Teil des landwirtschaftlichen Clusters in Kenia ist, ist die Verbesserung des Zugangs der ländlichen Jugend im Westen Kenias zu qualifizierten Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in ausgewählten Wertschöpfungsketten der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Politischer Träger des Vorhabens ist das Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Kooperativen (Ministry of Agriculture, Livestock, Fisheries and Cooperatives, MoALFC). Im Rahmen eines Mehr-Ebenen Ansatzes und durch die Stärkung der Kapazitäten der für die Jugenbeschäftigungsförderung relevanten staatlichen, privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure sollen nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsförderung für die Zielgruppen des Vorhabens (Arbeitslose und unterbeschäftigte Jugendliche, Schulabgänger und Schulabgängerinnen sowie Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen im ländlichen Raum) geschaffen werden. Wesentliche Outputs des Vorhabens sind: 1) Jugendliche sind nachfrage- und bedarfsorientiert für eine Erwerbstätigkeit in ausgewählten WSK der Agrar- und Ernährungswirtschaft qualifiziert, 2) Ländliche Jungbauern und -bäuerinnen verfügen über Netzwerke und Modelle, um strukturelle Hindernisse in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu überwinden, 3) Der Handlungsrahmen der Bezirksverwaltungen zur Jugendbeschäftigungsförderung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft ist gestärkt. Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 01/2020 bis 12/2023 (4 Jahre), mit Option auf Verlängerung, und trägt zu den Nachhaltigkeitszielen SDG 1: Keine Armut, SDG 2: Kein Hunger, SDG 4: Hochwertige Bildung, SDG 5: Gleichberechtigung der Geschlechter, SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum, bei.
00000 Kenia
Der Auftragnehmer unterstützt durch die Bereitstellung eines Kurzzeitfachkräftepools, der sich aus nationalen und internationalen Experten zusammensetzt, das Vorhaben bei der Umsetzung der Output 2 und 3.
Output 2 zielt auf die Förderung von Netzwerken und Modellen mit dem Ziel, ländliche Jungbauern und -bäuerinnen bei der Überwindung von strukturellen Hindernisses in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu unterstützen. Die Outputindikatoren lauten:
1. Die Funktions- und Leistungsfähigkeit von 4 der 5 Organisationen von Jugendlichen ist verbessert (Mitgliederzahlen, Dienstleistungsangebot, Geschäftstätigkeit, Interessensvertretung).
2. 3 institutionell verankerte Ansätze zur Verbesserung des Zugangs zu technischen Informationen, Finanzierung und Land sind in Zusammenarbeit mit der Zielgruppe, Jugendorganisationen, dem Privatsektor, der Regierung und Zivilgesellschaft, vereinbart, getestet und verbreitet.
Der Auftragnehmer stellt nationale und internationale KurzzeitfachexpertInnen zur Verfügung, welche die nachhaltige Organisationsentwicklung der Jugendorganisationen unterstützen und die nachfrageorientierte Dienstleistungsorientierung der Jugendorganisationen fördern. Die nachhaltige Organisationsentwicklung der Jugendorganisationen trägt dazu bei, dass sich die Jugendorganisationen ausdehnen (gemessen an der Mitgliederzahl und der geographischen Ausweitung). Der Auftragnehmer berät durch seinen Expertenpool insbesondere zu folgenden Aspekten: Aufbau von nachfrageorientierten Dienstleistungen durch die Jugendorganisationen (Beratung, Trainings- und Mentoringprogramme), gute Organisationsführung (Twin Track), Beratung zur Einführung und zum Ausbau geeigneter Kooperationsmodelle zwischen Jungunternehmern und -unternehmerinnen (Peer-to-Peer Dienstleistungen, Beratungsdienste, Spar- und Kreditgruppen etc.), Förderung der Kooperation zwischen Jungunternehmern und -unternehmerinnen und (halb)staatlicher Institutionen.
Output 3 zielt auf die Stärkung des Handlungsrahmens der Bezirksverwaltungen zur Jugendbeschäftigungsförderung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die entsprechenden Outputindikatoren lauten:
1. Die staatliche Strategie zur Beschäftigungsförderung Jugendlicher in der Agrar- und Ernährungswirtschaft ist in 5 Bezirken in jeweils 2 Bereichen (z. B. Ausbildung, Beratung, Koordination/ Dialog mit Privatsektor, finanzielle Förderinstrumente) operationalisiert, unter Einschluss von Prinzipien der guten Regierungsführung (Twin Track).
2. 80 von 125 mandatierten Jugendvertretern und -vertreterinnen, davon 32 weiblich, bestätigen, dass sie effektiv in Partizipationsformate in der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf Bezirksebene eingebunden sind.
Der Auftragnehmer unterstützt mittels der angebotenen nationalen und internationalen Kurzzeitexperten im Rahmen von Output 3 die Kapazitätsentwicklung der Bezirksregierungen bei der Anpassung nationaler jugendbeschäftigungsorientierter Politiken und Strategien. Weitere Aufgabe des Kurzeitexpertenpools ist die politische Beratung (sowohl auf nationaler als auch Bezirksebene) zu relevanten, (über-)sektoralen Strategien; dies beinhaltet beispielsweise die Implementierung des National Climate Change Action Plan (NCCAP) 2018-2022, die Verbesserung der Serviceleistungen und guten Regierungsführung (Twin Track), Landfragen mit Schwerpunkt auf Jugendbeschäftigung sowie die Förderung weiblicher Jugendlicher. Darüberhinaus unterstützt der Auftragnehmer das Vorhaben im Rahmen von Output 3 bei der Entwicklung und Einführung von partizipativen Ansätzen zur Förderung eines jugendbeschäftigungsfreundlichen Umfelds (beispielsweise durch den Aufbau von Dialogforen oder durch die Stärkung von Interessensvertretungen von Jugendlichen und anderen WSK Akteure), der Kapazitätsentwicklung zur politischen Interessensvertretung und Lobbyarbeit der Jugendvertreter und -vertreterinnen und der Integration der Erfahrungen bei der Förderung von Einkommens- und Beschäftigungsförderung von Jugendlichen auf Bezirks-, regionaler und nationaler Ebene.
Weiterhin werden von den angebotenen nationalen und internationalen Kurzzeitexpertinnen Leistungen zum allgemeinen Management des Vorhabens erwartet; dazu gehören Beratung bei der Teambuilding und Entwicklungsmaßnahmen, Moderation von Veranstaltungen (intern und extern), Unterstützung im Monitoring und Evaluierung, Moderation von Führungsfeedback, Unterstützung bei der Berichterstattung für BMZ und MoALFC und Beratung bei Kommunikationsaktivitäten.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SUSTAINET GROUP LIMITED
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: NAIROBI
NUTS-Code: KE Kenya
Postleitzahl: 00100
Land: Kenia
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://sustainetgroup.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YQ64
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.