Modernisierung Bildungszentrum Bau Osthessen Bebra; Vergabe Architekten- und Ingenieurleistungen (Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung) gemäß § 17 Abs. 1 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 266/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.handwerk-hef-rof.de/innungen/bauhandwerks_innung/bauhandwerks_innung_hersfeld_rotenburg.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Bildungszentrum Bau Osthessen Bebra; Vergabe Architekten- und Ingenieurleistungen (Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung) gemäß § 17 Abs. 1 VgV
Das Bildungszentrum Bau Osthessen Bebra befindet sich in der Kerschensteinerstraße 2, 36179 Bebra. Amtlich erfasst ist das Objekt Grundbuch von Bebra, Band 148, Blatt 4709 unter der Flurstücknummer 31/2, Flur 20, mit einer Gesamtfläche von 9150 m².
Zur Umsetzung dieses Projekts benötigt der Auftraggeber planerische Unterstützung. Gegenstand der hiesigen Vergabe sind daher die folgenden Planungsleistungen:
Los 1:
- die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LPH 1-9
- die Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, LPH 1-6 (OPTIONAL)
Los 2:
- die Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, Anlagengruppen § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 LPH 1-9
Einleitung:
Die Bauhandwerks-Innung für den Kreis Hersfeld-Rotenburg beabsichtigt die Modernisierung des Bildungszentrums Bau Osthessen Bebra.
Objekt:
Die Bildungsstätte in Bebra ist neben Eschwege, Fulda, Schlüchtern und Lauterbach eine von fünf Lehrbaustellen, die sich 2012 als Bildungszentrum Bau Osthessen zusammengeschlossen haben. Es handelt sich um eine anerkannte Lehrbaustelle für die Bauwirtschaft im Kreis Hersfeld-Rotenburg. Das Areal der Lehrbaustelle Bebra befindet sich am Ortsrand in der Kerschensteiner Straße 2.
Ein Gutachten vom 20. Mai 2022 wird spätestens bei Aufforderung zur Erstangebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Aufgabe:
Um die räumlichen Voraussetzungen für die überbetriebliche Ausbildung des Bildungszentrums Bau Osthessen Bebra zu verbessern, soll eine Umstrukturierung der Bauhallen erfolgen und in diesem Zug sollen weitere bauliche Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Im Rahmen der baulichen Umstrukturierung sollen Raumzuschnitte und -nutzungen im „Hallenbereich“ verändert werden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Raumprogramm im Gutachten vom 20. Mai 2022 verwiesen, welches spätestens bei Aufforderung zur Erstangebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.
Das Bildungszentrum Bau Osthessen Bebra soll modernisiert werden. Die für diese Sanierung geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie sämtliche allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie u.a. in der Gestalt von DIN, VDI, VDE etc. oder gleichwertig Ausdruck finden, sind zu beachten.
Alle Planungen und späteren Umsetzungen sind in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Fördermittelgeber durchzuführen und mit deren Forderungen in Einklang zu bringen.
Die genaue Aufgabenstellung findet sich in der "Vertragsanlage 1 - Aufgabenstellung".
Kosten:
Die Gesamtkosten der Maßnahme können derzeit nur grob geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 2,0 Mio. € brutto. Für die KG 300 sind 1.042.525,00 € brutto, für die KG 400 sind 939.875,00 € brutto angesetzt. Auf die Kostengruppe 410 entfallen 135.100 € brutto, auf die Kostengruppen 420 entfallen 199.750,00 € brutto, auf die Kostengruppe 430 entfallen 253.800,00 € brutto, auf die Kostengruppen 440 entfallen 280.225,00 € brutto und auf die Kostengruppen 470 entfallen 71.000,00 € brutto.
Zeitplan:
Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 31. Juli 2023 abgeschlossen sein, also bis zum 31. Juli 2023 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.
Objektplanung Gebäude, (optional: Tragwerksplanung)
Bebra, DE
Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LPH 1-9,
Siehe auch: II.2.11) Angaben zu Optionen
Einleitung:
Die Bauhandwerks-Innung für den Kreis Hersfeld-Rotenburg beabsichtigt die Modernisierung des Bildungszentrums Bau Osthessen Bebra.
Objekt:
Die Bildungsstätte in Bebra ist neben Eschwege, Fulda, Schlüchtern und Lauterbach eine von fünf Lehrbaustellen, die sich 2012 als Bildungszentrum Bau Osthessen zusammengeschlossen haben. Es handelt sich um eine anerkannte Lehrbaustelle für die Bauwirtschaft im Kreis Hersfeld-Rotenburg. Das Areal der Lehrbaustelle Bebra befindet sich am Ortsrand in der Kerschensteiner Straße 2.
Ein Gutachten vom 20. Mai 2022 wird spätestens bei Aufforderung zur Erstangebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Aufgabe:
Um die räumlichen Voraussetzungen für die überbetriebliche Ausbildung des Bildungszentrums Bau Osthessen Bebra zu verbessern, soll eine Umstrukturierung der Bauhallen erfolgen und in diesem Zug sollen weitere bauliche Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Im Rahmen der baulichen Umstrukturierung sollen Raumzuschnitte und -nutzungen im „Hallenbereich“ verändert werden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Raumprogramm im Gutachten vom 20. Mai 2022 verwiesen, welches spätestens bei Aufforderung zur Erstangebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.
Das Bildungszentrum Bau Osthessen Bebra soll modernisiert werden. Die für diese Sanierung geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie sämtliche allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie u.a. in der Gestalt von DIN, VDI, VDE etc. oder gleichwertig Ausdruck finden, sind zu beachten.
Alle Planungen und späteren Umsetzungen sind in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Fördermittelgeber durchzuführen und mit deren Forderungen in Einklang zu bringen.
Die genaue Aufgabenstellung findet sich in der "Vertragsanlage 1 - Aufgabenstellung". Dort sind auch die zu erbringenden Besonderen Leistungen aufgeführt.
Kosten:
Die Gesamtkosten der Maßnahme können derzeit nur grob geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 2,0 Mio. € brutto. Für die KG 300 sind 1.042.525,00 € brutto, für die KG 400 sind 939.875,00 € brutto angesetzt. Auf die Kostengruppe 410 entfallen 135.100 € brutto, auf die Kostengruppen 420 entfallen 199.750,00 € brutto, auf die Kostengruppe 430 entfallen 253.800,00 € brutto, auf die Kostengruppen 440 entfallen 280.225,00 € brutto und auf die Kostengruppen 470 entfallen 71.000,00 € brutto.
Zeitplan:
Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 31. Juli 2023 abgeschlossen sein, also bis zum 31. Juli 2023 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.
1. Wertung des im Bereich der Objektplanung erzielte Nettoumsatz.
Im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit wird der im Bereich der Objektplanung erzielte Nettoumsatz pro Jahr, dabei ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre maßgebend, mit 0 bis 10 Punkten wie folgt bewertet:
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 450.000 € = 10 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 405.000 € = 9 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 360.000 € = 8 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 315.000 € = 7 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 270.000 € = 6 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 225.000 € = 5 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 180.000 € = 4 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 135.000 € = 3 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 90.000 € = 2 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 35.000 € = 1 Punkt
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz weniger als 35.000 € = 0 Punkte
2. Bewertung der Referenzen, die die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung erfüllen.
Jeder Bewerber kann so viele (wertungsfähige) Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche Referenzen gewertet werden sollen.
Die Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Objektplanungsleistungen i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI, die sich auf eine Ausbildungseinrichtung oder ein gewerbliches oder industrielles Betriebsgebäude oder eine Werkstatt bezogen haben.
Jede der bis zu 3 vom Auftraggeber zu bewertenden wertungsfähigen Referenzen werden wie folgt bepunktet bzw. bewertet:
a)
Die Planungsleistung betraf eine Sanierung bzw. Modernisierung (Umbau oder Instandsetzung).
Ja = 20 Punkte; Nein = 0 Punkte, also 0 od. 20 Punkte
b)
Schwerpunkte der Modernisierung bzw. Sanierung war thermische Sanierung bzw. wärmetechnische Ertüchtigung des Objektes.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte; also 0 od. 10 Punkte
c)
Das Bauvorhaben war zu wesentlichen Teilen zuwendungsgefördert.
Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 5 Punkte
d)
Der Bieter hat bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln mitgewirkt.
Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 5 Punkte
e)
Das zu modernisierende bzw. zu sanierende Gebäude war ein Objekt mit einer umfangreichen technischen oder maschinellen Einrichtung.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 10 Punkte
f)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 18 Punkte erzielt werden. also 0 – 18 Punkte
g)
Die Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 betragen:
600.000,00 EUR netto oder weniger = 0 Punkte
1.200.000,00 EUR netto oder mehr = 15 Punkte
Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Bewertungspunkte werden auf 1 Nachkommastelle gerundet; also 0,0 – 15,0 Punkte
Jede der maximal 3 zu bewertenden Referenzen kann mit bis zu 83 Punkten bewertet werden. Höchstens 10 Punkte kann der Bieter mit dem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz erreichen. Somit ergibt sich je Teilnahmeantrag eine Höchstzahl an zu vergebenen Punkten von 259 Punkte.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, LPH 1-6; Die Option besteht nur für Los 1
Fachplanung Technische Ausrüstung , Anlagengruppen § 53 Abs. 2 HOAI Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8
Bebra, DE
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, Anlagengruppen § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 LPH 1-9
Einleitung::
Die Bauhandwerks-Innung für den Kreis Hersfeld-Rotenburg beabsichtigt die Modernisierung des Bildungszentrums Bau Osthessen Bebra.
Objekt:
Die Bildungsstätte in Bebra ist neben Eschwege, Fulda, Schlüchtern und Lauterbach eine von fünf Lehrbaustellen, die sich 2012 als Bildungszentrum Bau Osthessen zusammengeschlossen haben. Es handelt sich um eine anerkannte Lehrbaustelle für die Bauwirtschaft im Kreis Hersfeld-Rotenburg. Das Areal der Lehrbaustelle Bebra befindet sich am Ortsrand in der Kerschensteiner Straße 2.
Ein Gutachten vom 20. Mai 2022 wird spätestens bei Aufforderung zur Erstangebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Aufgabe:
Um die räumlichen Voraussetzungen für die überbetriebliche Ausbildung des Bildungszentrums Bau Osthessen Bebra zu verbessern, soll eine Umstrukturierung der Bauhallen erfolgen und in diesem Zug sollen weitere bauliche Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Im Rahmen der baulichen Umstrukturierung sollen Raumzuschnitte und -nutzungen im „Hallenbereich“ verändert werden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Raumprogramm im Gutachten vom 20. Mai 2022 verwiesen, welches spätestens bei Aufforderung zur Erstangebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.
Das Bildungszentrum Bau Osthessen Bebra soll modernisiert werden. Die für diese Modernisierung geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie sämtliche allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie u.a. in der Gestalt von DIN, VDI, VDE etc. oder gleichwertig Ausdruck finden, sind zu beachten.
Alle Planungen und späteren Umsetzungen sind in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Fördermittelgeber durchzuführen und mit deren Forderungen in Einklang zu bringen.
Die genaue Aufgabenstellung findet sich in der "Vertragsanlage 1 - Aufgabenstellung". Dort sind auch die zu erbringenden Besonderen Leistungen aufgeführt.
Kosten:
Die Gesamtkosten der Maßnahme können derzeit nur grob geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 2,0 Mio. € brutto. Für die KG 300 sind 1.042.525,00 € brutto, für die KG 400 sind 939.875,00 € brutto angesetzt. Auf die Kostengruppe 410 entfallen 135.100 € brutto, auf die Kostengruppen 420 entfallen 199.750,00 € brutto, auf die Kostengruppe 430 entfallen 253.800,00 € brutto, auf die Kostengruppen 440 entfallen 280.225,00 € brutto und auf die Kostengruppen 470 entfallen 71.000,00 € brutto.
Zeitplan:
Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 31. Juli 2023 abgeschlossen sein, also bis zum 31. Juli 2023 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.
1. Wertung des im Bereich der Objektplanung erzielte Nettoumsatz.
Im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit wird der im Bereich der Objektplanung erzielte Nettoumsatz pro Jahr, dabei ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre maßgebend, mit 0 bis 10 Punkten wie folgt bewertet:
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 750.000 € = 10 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 700.000 € = 9 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 650.000 € = 8 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 600.000 € = 7 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 550.000 € = 6 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 500.000 € = 5 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 450.000 € = 4 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 400.000 € = 3 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 350.000 € = 2 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 300.000 € = 1 Punkt
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz weniger als 300.000 € = 0 Punkte
2. Bewertung der Referenzen, die die Mindestanforderungen zu Los 2 gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung erfüllen.
Jeder Bewerber kann so viele (wertungsfähige) Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche Referenzen gewertet werden sollen.
Die Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 8 HOAI (wobei nicht jede Anlagengruppe geplant worden sein muss), die sich auf eine Ausbildungseinrichtung oder ein gewerbliches oder industrielles Betriebsgebäude oder eine Werkstatt bezogen haben.
Jede der bis zu 3 vom Auftraggeber zu bewertenden wertungsfähigen Referenzen werden wie folgt bepunktet bzw. bewertet:
a)
Die Planungsleistung betraf eine Sanierung bzw. Modernisierung (Umbau oder Instandsetzung).
Ja = 20 Punkte; Nein = 0 Punkte, also 0 od. 20 Punkte
b)
Schwerpunkte der Modernisierung bzw. Sanierung war thermische Sanierung bzw. wärmetechnische Ertüchtigung des Objektes.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte; also 0 od. 10 Punkte
c)
Das Bauvorhaben war zu wesentlichen Teilen zuwendungsgefördert.
Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 5 Punkte
d)
Der Bieter hat bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln mitgewirkt.
Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 5 Punkte
e)
Das zu modernisierende bzw. zu sanierende Gebäude war ein Objekt mit einer umfangreichen technischen oder maschinellen Einrichtung.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 10 Punkte
f)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 2 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 18 Punkte erzielt werden. also 0 – 16 Punkte
g)
Die Netto-Baukosten der KG 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480 betrugen:
600.000,00 EUR netto oder weniger = 0 Punkte
1.200.000,00 EUR netto oder mehr = 15 Punkte
Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Bewertungspunkte werden auf 1 Nachkommastelle gerundet; also 0,0 – 15,0 Punkte
Jede der maximal 3 zu bewertenden Referenzen kann mit bis zu 81 Punkten bewertet werden. Höchstens 10 Punkte kann der Bieter mit dem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz erreichen. Somit ergibt sich je Teilnahmeantrag eine Höchstzahl an zu vergebenen Punkten von 253 Punkte.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zu Los 1:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen.
Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 67 Abs. 4 bis 5 HBO wird ausdrücklich hingewiesen;
- bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Zu Los 2:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen.
Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure, in die Liste beratender Ingenieure, in die Liste der Fachingenieure oder in die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 67 Abs. 4 bis 5 HBO wird ausdrücklich hingewiesen;
- bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Für beide Lose gilt:
Die Unterlage "Anlage 2 Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen" ist auszufüllen. Bitte beachten Sie die Tabelle im Teil 1 der Anlage. Diese stellt dar, welche beteiligten Unternehmen (Bieter, bevollmächtigtes Mitglied einer Bietergemeinschaft, jedes weitre Mitglied einer Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeder reine Eignungsleihgeber) entsprechende Angaben zu machen haben bzw. Unterlagen und Nachweise einzureichen haben.
Bezüglich der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister haben die entsprechenden Unternehmen die Angaben zur "Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise " zu machen.
Für beide Lose gilt:
1. Angaben zum durchschnittlich erzielten spezifischen Nettoumsatz § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV
Es sind die spezifischen Nettoumsatz für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 anzugeben. Angabe in EUR! Hinweis: Die Anforderungen an den Mindestumsatz ergeben sich je Los aus der jeweiligen Anlage: 8.1_Los 1_Eignungsmatrix und Erläuterungen bzw. 8.1_Los 2_ Eignungsmatrix und Erläuterungen.
Für beide Lose gilt:
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von:
• mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und
• mindestens 1,5 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung, eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, ist als Anlage 2.2 Versicherungsnachweis einzureichen.
Siehe "Möglicherweise geforderte Mindeststandards"
Zu Los 1:
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag muss die nachstehenden Anforderungen a) und b) erfüllen. Zu diesem Zweck ist mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz einzureichen; es dürfen bis zu drei Referenzen eingereicht werden. Erfüllt nicht mindestens eine der eingereichten Referenzen die nachstehenden Anforderungen a) und b), wird der Teilnahmeantrag insgesamt ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Anforderung b) können mehrere Referenzen zusammenbetrachtet werden, soweit jede von ihnen auch bei isolierter Betrachtung die Anforderung a) erfüllt.
Die Anforderungen a) und b) lauten:
a) Erbringungszeitraum der Leistung:
Die Leistung muss eine Objektplanungsleistung i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI gewesen sein und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
b) Bestandteile der Leistungserbringung:
Die Leistung muss eine Objektplanungsleistung i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI gewesen sein, die sich auf eine Ausbildungseinrichtung oder ein gewerbliches oder industrielles Betriebsgebäude oder eine Werkstatt bezogen haben, und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 umfasst haben.
Zu Los 2:
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag muss die nachstehenden Anforderungen a) und b) erfüllen. Zu diesem Zweck ist mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz einzureichen; es dürfen bis zu drei Referenzen eingereicht werden. Erfüllt nicht mindestens eine der eingereichten Referenzen die nachstehenden Anforderungen a) und b), wird der Teilnahmeantrag insgesamt ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Anforderung b) können mehrere Referenzen zusammenbetrachtet werden, soweit jede von ihnen auch bei isolierter Betrachtung die Anforderung a) erfüllt.
Die Anforderungen a) und b) lauten:
a) Erbringungszeitraum der Leistung:
Die Leistung muss eine Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 8 HOAI (wobei nicht jede Anlagengruppe geplant worden sein muss) gewesen sein, und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2010 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
b) Bestandteile der Leistungserbringung:
Die Leistung muss eine Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 8 HOAI (wobei nicht jede Anlagengruppe geplant worden sein muss) gewesen sein, die sich auf eine Ausbildungseinrichtung oder ein gewerbliches oder industrielles Betriebsgebäude oder eine Werkstatt bezogen haben, und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 umfasst haben.
Für beide Lose:
Lesen Sie auch je Los unter Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Vorgaben der Archtikten- und Ingenieurkammer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in sei-nen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlan-gung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße ge-gen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auf-traggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Mög-lichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffe-nen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Ver-trags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reakti-onsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).