Vermittlung und Integration von Pflegefachkräften aus dem Ausland (weltweit) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermittlung und Integration von Pflegefachkräften aus dem Ausland (weltweit)
Die gegenständliche Ausschreibung dient dem Universitätsklinikum Frankfurt (Auftraggeber) zum Abschluss von Rahmenverträgen mit Dienstleistern, welche die Vermittlung und Integration von qualifizierten Pflegefachkräften aus dem Ausland für den Auftraggeber leisten.
Los 1: Mitarbeiter mit Erfahrung Kinderbereich / vorzugsweise Kinderintensiv, ggf. Weiterbildung Pädiatrie
Der Auftraggeber benötigt zur medizinischen Versorgung seiner Patienten qualifizierte Pflegefachkräfte, die von einem Dienstleister im Ausland ausgewählt, rekrutiert und in Deutschland integriert und dem Auftraggeber vermittelt werden sollen. Zu diesem Zweck wird je Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Im Los 1 sind Pflegefachkräfte für den folgenden Aufgabenbereich zu vermitteln: Die Pflegefachkraft arbeitet im Bereich Kinder- und Kinderintensiv-pflege. Dies schließt den Umgang mit Narkoseführung und Medikamentengaben bei Kindern sowie den Umgang mit allen Prozedere der intensivmedizinischen Versorgung von Klein- und Kleinstkindern einschließlich der Frühgeborenenversorgung mit ein.
Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere bei kurzfristigen Mehrbedarfen bis zu 10 weitere Pflegefachkräfte bis zur Höchstabrufmenge innerhalb der Vertragslaufzeit ein-schließlich einer ggf. erfolgten Verlängerung des Vertrags abzurufen. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf von über die Mindestabrufmenge hinausgehenden Pflegefachkräften besteht nicht. Entsprechend hat der Auftragnehmer auch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mehr Pflegefachkräfte als die jeweils oben genannten Mindestabrufmengen abruft.
Los 2: Mitarbeiter mit Intensiverfahrung / Erwachsenenbereich, ggf. Weiterbildung Anästhesie / Intensivmedizin
Der Auftraggeber benötigt zur medizinischen Versorgung seiner Patienten qualifizierte Pflegefachkräfte, die von einem Dienstleister im Ausland ausgewählt, rekrutiert und in Deutschland integriert und dem Auftraggeber vermittelt werden sollen. Zu diesem Zweck wird je Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Im Los 2 sind Pflegefachkräfte für den folgenden Aufgabenbereich zu vermitteln: Die Pflegefachkraft arbeitet im Bereich Intensivmedizin und kann selbstständig einen intensivmedizinischen Patienten betreuen und versorgen. Dies schließt der Umgang mit Narkotika, Beatmungsgeräten und den intensivmedizinischen Medikamenten sowie extrakoorporalen Verfahren mit ein.
Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere bei kurzfristigen Mehrbedarfen bis zu 10 weitere Pflegefachkräfte bis zur Höchstabrufmenge innerhalb der Vertragslaufzeit einschließlich einer ggf. erfolgten Verlängerung des Vertrags abzurufen. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf von über die Mindestabrufmenge hinausgehenden Pflegefachkräften besteht nicht. Entsprechend hat der Auftragnehmer auch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mehr Pflegefachkräfte als die jeweils oben genannten Mindestabrufmengen abruft.
Los 3: Mitarbeiter mit Erfahrung Neurologie- oder Neurochirurgie
Der Auftraggeber benötigt zur medizinischen Versorgung seiner Patienten qualifizierte Pflegefachkräfte, die von einem Dienstleister im Ausland ausgewählt, rekrutiert und in Deutschland integriert und dem Auftraggeber vermittelt werden sollen. Zu diesem Zweck wird je Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Im Los 3 sind Pflegefachkräfte für den folgenden Aufgabenbereich zu vermitteln: Die Pflegefachkraft arbeitet im Bereich Neurologie / Neurochirurgie. Das schließt die Versorgung und Betreuung von Patienten mit neurologischen oder neurochirurgischen Krankheitsbildern mit ein.
Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere bei kurzfristigen Mehrbedarfen bis zu 10 weitere Pflegefachkräfte bis zur Höchstabrufmenge innerhalb der Vertragslaufzeit einschließlich einer ggf. erfolgten Verlängerung des Vertrags abzurufen. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf von über die Mindestabrufmenge hinausgehenden Pflegefachkräften besteht nicht. Entsprechend hat der Auftragnehmer auch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mehr Pflegefachkräfte als die jeweils oben genannten Mindestabrufmengen abruft.
Los 4: Mitarbeiter mit Erfahrung OP, ggf. Weiterbildung OP-Pflege
Der Auftraggeber benötigt zur medizinischen Versorgung seiner Patienten qualifizierte Pflegefachkräfte, die von einem Dienstleister im Ausland ausgewählt, rekrutiert und in Deutschland integriert und dem Auftraggeber vermittelt werden sollen. Zu diesem Zweck wird je Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Im Los 4 sind Pflegefachkräfte für den folgenden Aufgabenbereich zu vermitteln: Die Pflegefachkraft arbeitet im Bereich OP.
Dies schließt die Assistenz bei der Vor- und Nachbereitung von operativen Eingriffen im OP-Bereich, als auch das Packen von Sieben, selbstständiges Instrumentieren sowie die Vorbereitung und Nachbereitung der Sterilgutversorgung mit ein.
Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere bei kurzfristigen Mehrbedarfen bis zu 10 weitere Pflegefachkräfte bis zur Höchstabrufmenge innerhalb der Vertragslaufzeit einschließlich einer ggf. erfolgten Verlängerung des Vertrags abzurufen. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf von über die Mindestabrufmenge hinausgehenden Pflegefachkräften besteht nicht. Entsprechend hat der Auftragnehmer auch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mehr Pflegefachkräfte als die jeweils oben genannten Mindestabrufmengen abruft.
Los 5: Mitarbeiter für Allgemeinstation mit Berufserfahrung
Der Auftraggeber benötigt zur medizinischen Versorgung seiner Patienten qualifizierte Pflegefachkräfte, die von einem Dienstleister im Ausland ausgewählt, rekrutiert und in Deutschland integriert und dem Auftraggeber vermittelt werden sollen. Zu diesem Zweck wird je Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Im Los 5 sind Pflegefachkräfte für den folgenden Aufgabenbereich zu vermitteln: Die Pflegefachkraft arbeitet im Bereich Allgemeinstation. Dies schließt alle Tätigkeiten der Kompetenzbereiche I bis V nach Anlage 2 zu § 9 Abs. 1 Satz 2 Pflegeberufe-Ausbildungs-und-Prüfungsverordnung (PflAPrV) ein.
Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere bei kurzfristigen Mehrbedarfen bis zu 10 weitere Pflegefachkräfte bis zur Höchstabrufmenge innerhalb der Vertragslaufzeit einschließlich einer ggf. erfolgten Verlängerung des Vertrags abzurufen. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf von über die Mindestabrufmenge hinausgehenden Pflegefachkräften besteht nicht. Entsprechend hat der Auftragnehmer auch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mehr Pflegefachkräfte als die jeweils oben genannten Mindestabrufmengen abruft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Mitarbeiter mit Erfahrung Kinderbereich / vorzugsweise Kinderintensiv, ggf. Weiterbildung Pädiatrie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Mitarbeiter mit Intensiverfahrung / Erwachsenenbereich, ggf. Weiterbildung Anästhesie / Intensivmedizin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Mitarbeiter mit Erfahrung Neurologie- oder Neurochirurgie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4: Mitarbeiter mit Erfahrung OP, ggf. Weiterbildung OP-Pflege
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5: Mitarbeiter für Allgemeinstation mit Berufserfahrung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Abschn. II.1.7 und V.2.4 angegebenen Werte sind wegen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen fiktiv erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de