Modernisierung Kardiologische Angiographie-Anlage und Hämodynamischer Messplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 477/22_1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dombert.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Kardiologische Angiographie-Anlage und Hämodynamischer Messplatz
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme kardiologischen Angiographie-Anlage mit hämodynamischem Messplatz am Standort Korbach.
Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH 34497 Korbach
Zur Behandlung struktureller Herzkrankenkrankheiten beabsichtigt das Stadtkrankenhaus Korbach unter Berücksichtigung aller Vergabeunterlagen, den Austausch einer kardiologischen Angiographieanlage, mit hocheffizienter Bildgebung, bei bester Dosiskonzeption und Funktionalität sowie einen hämodynamischen Messplatz. Im Fokus steht die Reduktion des Strahlenschutzes für Personal und Patient und ein vollständig digitaler Workflow, von der Aufnahme bis zur Befundung der Bilder.
Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen.
Zum Leistungsumfang gehört die Einbringung der Anlagen an den geplanten Aufstellorten. Die Kosten sind einzukalkulieren.
Alle Systeme sind in Form einer Finanzierung über eine Laufzeit von 10 Jahren, beginnend ab Inbetriebnahme der Anlagen, anzubieten.
Es besteht die Möglichkeit, die Örtlichkeiten in Augenschein zu nehmen. Termine sind über die benannte Kontaktstelle über das Vergabeportal anzufragen.
Dem Auftraggeber wird das Recht zur Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um ein Jahr eingeräumt. Die Option ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der regulären Laufzeit durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
siehe Beschreibung in den Leistungsverzeichnissen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- aktueller Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: mind. EUR 5.000.000, - Personenschäden mind. EUR 3.000.000, - Sach- und/oder Vermögensschäden (Folgeschäden), oder Vorlage einer Bereitschaftserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Erhöhung auf diese Deckungssummen erfolgt
- Nachweis von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLG6CF3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es kann Nachprüfungsantrag gestellt werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.