Cloudbasierte Telekommunikations-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: X-SDO-2022-0053
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salus-bkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cloudbasierte Telekommunikations-Infrastruktur
Cloudbasierte Telekommunikations-Infrastruktur
Die Salus BKK (Betriebskrankenkasse) plant in ihren 15 Standorten eine neue, einheitliche TK- / IT-Lösung zu nutzen, die den gegenwärtigen und perspektivisch absehbaren technischen und anwendungsbezogenen Anforderungen gerecht wird.
Zielstellung ist hierbei die Nutzung einer Cloud Lösung, die alle Standorte bedient.
Die technische Auslegung der Systemleistung und der Kapazität obliegt dem Auftragnehmer auf Basis der geforderten Spezifikationen, Leistungsmerkmale und Funktionen.
Der AG stellt im Rahmen der Ausschreibung alle Standorte VoIP-fähig (inkl. PoE und QoS) zur Verfügung, so dass alle Endgeräte (Soft-Clients und Telefone) vollständig auf IP umgestellt werden sollen.
Zukünftig sollen die Mitarbeiter keinen festen Arbeitsplatz mehr haben, sondern mittels Soft- bzw. Call-Center-Clients bzw. VoIP-Endgeräte mit WLAN und Bluetooth aus dem Home-Office arbeiten können. Um Sprache qualitativ hochwertig zu übertragen, erhält jeder Hom-Office Mitarbeiter ein IP-Telefon mit WLAN und Bluetooth Headset.
Weiter sollen anfänglich ca. 30 Endgeräte (Ziel max. 150 Endgeräte) als "Hot Desk Arbeitsplätze" in Firmenarbeitsplätzen eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass sich mehrere Mitarbeiter an diesem Endgerät anmelden können und sich die Erfassung/Auswertung des Call-Centers dann auf den jeweiligen, angemeldeten Mitarbeiter bezieht.
Die wichtigste Komponente bei der Lösung ist das Call-Center, dass derzeit nur mit Sprache betrieben werden soll.
90% der Mitarbeiter sind Call-Agenten die einzeln, in Ihren Gruppen (67) und als Gesamtheit ausgewertet werden.
Gespräche sollen innerhalb 60 Sekunden entgegengenommen werden.
Der Vertrag kann optional 1 Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietererklärung, Bieterauskunft, Kopie der bestehenden Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Erklärung zur Scientology-Organisation, Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Bietererklärung, Bieterauskunft.
- Aufbau einer Cloud-Telekommunikationsplattform als Ersatz für ein bisheriges, an mehreren Standorten verteiltes On Premise System des Herstellers Alcatel.
- Insgesamt sollen ca. 300 Teilnehmer als IP-Hardware-Telefone und/oder als Softphones an 15 Standorten und Homeoffice integriert werden
- Weiterhin müssen an den Standorten analoge Anschluss Einheiten realisiert werden, in Leipzig z. Bsp. für eine Durchsage
- Eine Besonderheit ist, dass nahezu alle Teilnehmer als CC-Agent agieren, da die Anrufannahme höchste Priorität hat
- Ein hoher Anteil der Teilnehmer sind Homeoffice Arbeitsplätze. Diese bestehen aus: einem IP-Telefon (angeschaltet mittels WLAN) mit Headset (wahlweise schnurlos über Bluetooth oder schnurgebunden), einem Contact-Center Client und einem UC-Client der mit einer CRM-Software 21C gekoppelt ist.
- Die UC und Contact Clients müssen mittels Öffnung vom CC-Client gemeinsam geöffnet werden
- Das Contact Center muss hochflexibel und ausbaufähig bei der Erstellung des Call Flow und der Statistischen Auswertung sein
- Das Rechenzentrum, in dem das Cloud System installiert ist, muss DSGVO konform und ausschließlich im EU-Raum gehostet sein.
- Der Skope einer vorausgesetzten ISO 27001 nach BSI-Grundschutz Zertifizierung muß das gesamte Cloud System einschließen und gilt ebenfalls für Auslagerungen an Tochtergesellschaften sowie an weitere Unterauftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).