GFK-Sanierung BR 442 Referenznummer der Bekanntmachung: 2156768
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GFK-Sanierung BR 442
GFK-Sanierung BR 442
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GFK-Sanierung BR 442
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
D 04509 Delitzsch
GFK-Sanierung BR 442
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
am 22.12 2022 wurden alle drei Rahmenverträge (92307462, 92307461, 92307460) um weitere 6 Monate zu den bestehenden Konditionen verlängert. Der ATB für die Verlängerung liegt vor.
Aufgrund
a) der kurzen Zeitspanne zwischen der Entdeckung der Mängel, der Feststellung der Ausmaße und Identifikation der Prioritäten und Umfänge der erforderlichen Arbeiten einerseits und dem Auslaufen des bestehenden Rahmenvertrages andererseits und
b) der bereits voll ausgeschöpften DB internen Sanierungskapazitäten in 2023
bedarf es zur Gewährleistung des sicheren Eisenbahnbetriebs unter Erhaltung der vollen Betriebskapazität der Flotte einer vorübergehenden Verlängerung der bestehenden Rahmenverträge ohne eine erneute Ausschreibung der Leistung. Anderenfalls wäre ab Januar 2023 eine sukzessive Teilflottenstilllegung des Abrufes MDSB 1 bis zum Abschluss einer Neuausschreibung unausweichlich. Unter Berücksichtigung der Vorbereitungszeit und regulären Fristen einer Ausschreibung wäre dies für einen Zeitraum von 4-6 Monaten der Fall. Durch die Kurzfristigkeit des so potentiell entstehenden Ausfalls könnte der Verkehr in diesem Gebiet nicht anderweitig kompensiert werden, sodass der Eisenbahnverkehr insoweit zum Erliegen kommen würde.