ETCS Ausrüstung Erzingen - Konstanz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 229-659367

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ETCS Ausrüstung Erzingen - Konstanz

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 229-659367
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

ETCS Ausrüstung Erzingen-Konstanz

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung:

Strecke Erzingen-Konstanz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

ETCS Ausrüstung Erzingen-Konstanz

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 18
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 92250598
Bezeichnung des Auftrags:

ETCS Ausrüstung Erzingen-Konstanz

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
20/03/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71245
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

---

Ergänzungen zu VII 2.2:

Diese Zulassungen sind nicht an andere Hersteller übertragbar. Ein anderer Hersteller als Thales kann weder die LEU noch die Anschaltung der LEU von Thales weiterverwenden. Er müsste entweder basierend auf den verbauten Balisen eine eigene Komponente zur signaltechnischen und fahrwegabhängigen Anbindung an die Stellwerke entwickeln oder die bisherige ETCS-Ausrüstung von Thales ersetzen. Ersetzen bedeutet hier, dass entweder die komplette ETCS Ausrüstung ausgetauscht oder die Ausrüstung im Bereich Erzingen-Konstanz in Einzelbereiche verschiedener Hersteller mit zahlreichen komplexen Schnittstellen aufgeteilt werden müsste. Dies widerspricht jedoch dem 2017 im Wettbewerb vergebenen Leistungszuschnitt. In allen Fällen müsste der Hersteller Thales als Unterauftragnehmer eingebunden werden, nämlich jedenfalls für die Systemintegration in die Stellwerke und bei einer Weiterverwendung der Balisen oder mehreren ETCS-Ausrüstungen verschiedener Hersteller auch im Hinblick auf deren Schnittstellenintegration. Eine Ersetzung der Streckenausrüstung ETCS L1LS durch eine neue Ausrüstung eines anderen Herstellers würde zunächst den Rückbau der in Betrieb genommenen und anschließend den Einbau, die Zulassung und die Inbetriebnahme der neuen ETCSStreckenausrüstung bedingen. Allein die Bauzeit für die neue Streckenausrüstung nähme wohl wieder mehrere Jahre in Anspruch. Infolge der Arbeiten im Gleis durch Rück- und Einbau wären zudem wegen der großen Fläche der im Bereich Erzingen-Konstanz auszurüstenden Strecken über mehrere Monate hinweg erhebliche Behinderungen des Grenzbetriebs bis hin zur zeitweisen Außerbetriebnahme zu besorgen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertrage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsauftrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung:

Strecke Erzingen-Konstanz

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

ETCS Ausrüstung Erzingen-Konstanz

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 71
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 432 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71245
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Projektierung und Ausrüstung der restlichen Betriebsstellen

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

ETCS signalgeführt (ESG) wurde 2019 mit Auflagen auf Betreiberverantwortung in Betrieb genommen. Zur Beseitigung der Auflagen und einer vollumfänglichen Inbetriebnahme ist die Implementierung des aktualisierten Planungsregelwerks erforderlich. Die hier gegenständliche Hochrüstung setzt auf der in Betrieb genommenen Streckenausrüstung ETCS L1LS, also auch den Komponenten für die signaltechnische und fahrwegabhängige Anbindung auf. Die für das Projekt erforderlichen Typzulassungen für die Produkte LEU und Anschaltung LEU an die deutschen Signale für die Anwendung EuroSignum/EuroZUB liegen ausschließlich der Fa. Thales vor, welche über den Liefervertrag 15TEI15267, 001/KK4/92230391 des Parallelprojekts Karlsruhe- Basel über die Streckenausrüstung mit ETCS L1 LS und EuroZUB auf der Strecke Karlsruhe – Basel, unterzeichnet am 31.07./13.08.2015, inklusive Cross-Acceptance der jeweils anderen Behörde (BAV Schweiz und EBA Deutschland) nach mehr als 3 Jahren erwirkt wurden. Ergänzend siehe VI.3

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2 432 000.00 EUR

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