ETCS Ausrüstung Erzingen - Konstanz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 229-659367
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS Ausrüstung Erzingen - Konstanz
ETCS Ausrüstung Erzingen-Konstanz
Strecke Erzingen-Konstanz
ETCS Ausrüstung Erzingen-Konstanz
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS Ausrüstung Erzingen-Konstanz
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71245
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Ergänzungen zu VII 2.2:
Diese Zulassungen sind nicht an andere Hersteller übertragbar. Ein anderer Hersteller als Thales kann weder die LEU noch die Anschaltung der LEU von Thales weiterverwenden. Er müsste entweder basierend auf den verbauten Balisen eine eigene Komponente zur signaltechnischen und fahrwegabhängigen Anbindung an die Stellwerke entwickeln oder die bisherige ETCS-Ausrüstung von Thales ersetzen. Ersetzen bedeutet hier, dass entweder die komplette ETCS Ausrüstung ausgetauscht oder die Ausrüstung im Bereich Erzingen-Konstanz in Einzelbereiche verschiedener Hersteller mit zahlreichen komplexen Schnittstellen aufgeteilt werden müsste. Dies widerspricht jedoch dem 2017 im Wettbewerb vergebenen Leistungszuschnitt. In allen Fällen müsste der Hersteller Thales als Unterauftragnehmer eingebunden werden, nämlich jedenfalls für die Systemintegration in die Stellwerke und bei einer Weiterverwendung der Balisen oder mehreren ETCS-Ausrüstungen verschiedener Hersteller auch im Hinblick auf deren Schnittstellenintegration. Eine Ersetzung der Streckenausrüstung ETCS L1LS durch eine neue Ausrüstung eines anderen Herstellers würde zunächst den Rückbau der in Betrieb genommenen und anschließend den Einbau, die Zulassung und die Inbetriebnahme der neuen ETCSStreckenausrüstung bedingen. Allein die Bauzeit für die neue Streckenausrüstung nähme wohl wieder mehrere Jahre in Anspruch. Infolge der Arbeiten im Gleis durch Rück- und Einbau wären zudem wegen der großen Fläche der im Bereich Erzingen-Konstanz auszurüstenden Strecken über mehrere Monate hinweg erhebliche Behinderungen des Grenzbetriebs bis hin zur zeitweisen Außerbetriebnahme zu besorgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertrage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsauftrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke Erzingen-Konstanz
ETCS Ausrüstung Erzingen-Konstanz
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71245
Land: Deutschland
Projektierung und Ausrüstung der restlichen Betriebsstellen
ETCS signalgeführt (ESG) wurde 2019 mit Auflagen auf Betreiberverantwortung in Betrieb genommen. Zur Beseitigung der Auflagen und einer vollumfänglichen Inbetriebnahme ist die Implementierung des aktualisierten Planungsregelwerks erforderlich. Die hier gegenständliche Hochrüstung setzt auf der in Betrieb genommenen Streckenausrüstung ETCS L1LS, also auch den Komponenten für die signaltechnische und fahrwegabhängige Anbindung auf. Die für das Projekt erforderlichen Typzulassungen für die Produkte LEU und Anschaltung LEU an die deutschen Signale für die Anwendung EuroSignum/EuroZUB liegen ausschließlich der Fa. Thales vor, welche über den Liefervertrag 15TEI15267, 001/KK4/92230391 des Parallelprojekts Karlsruhe- Basel über die Streckenausrüstung mit ETCS L1 LS und EuroZUB auf der Strecke Karlsruhe – Basel, unterzeichnet am 31.07./13.08.2015, inklusive Cross-Acceptance der jeweils anderen Behörde (BAV Schweiz und EBA Deutschland) nach mehr als 3 Jahren erwirkt wurden. Ergänzend siehe VI.3