Projektsteuerung für die Weiterentwicklung des Klinikums Hersfeld-Rotenburg Referenznummer der Bekanntmachung: L7_HEF_PS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6621880
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-hersfeld-rotenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für die Weiterentwicklung des Klinikums Hersfeld-Rotenburg
Das Klinikum Hersfeld-Rotenburg ist ein Zusammenschluss von 8 Gesundheitseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft.
Im Rahmen einer umfassenden Zukunftsstrategie sollen nun die akutmedizinischen Versorgungsangebote an einem Standort – dem Klinikum Bad Hersfeld - konzentriert werden. Hierfür sind umfangreiche bauliche Maßnahmen in verschiedenen Etappen notwendig. Die medizinische Konzeption geht von etwa 40.000 m² NUF und 650 Planbetten aus. Die Zielplanung soll schrittweise in den nächsten 10 bis 15 Jahren umgesetzt werden. Für den 1. BA ist die Vorplanung abgeschlossen, es entsteht der Neubau eines Funktions- und Pflegetraktes mit ZNA, Radiologie, 10 OP‘s, 60 Plätzen ITC/IMC und 160 Betten Normalpflege sowie einem Hubschrauberdachlandeplatz für ca. 100 Mio. €. Die Gesamtkosten werden auf 190 Mio. € geschätzt. Die Planungsleistungen sind bereits beauftragt. Dieses Vergabeverfahren betrifft die notwendigen Projektsteuerungsleistungen.
Baubeginn BA 1: III/2023
Fertigstellung BA 1:IV/2026
Bad Hersfeld
Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ Nr. 9 vom März 2020 in den Handlungsbereichen A bis E und den Projektstufen 2-5
Die Beauftragung erfolgt stufenweise und bauabschnittsweise, zunächst nur bis Baubeginn 1. BA.
In Abhängigkeit von der Mittelbereitstellung und der funktionalen Anforderungen an die Baumaßnahme kann sich auch ein längerer Umsetzungszeitraum ergeben.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 12 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max 60 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt zum Teilnahmeantrag abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der
höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Umsetzung der Zielplanung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren an neue Herausforderungen im Gesundheitswesen angepasst werden muss.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals:
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses.
Der/die Projektleiter(in) – Hauptleistungserbringer vor Ort und ständiger Ansprechpartner für den Auftraggeber - sowie der/die Stellvertreter(in) müssen über einen Studienabschluss mit Diplom oder Master als Architekt, Bauingenieur oder Wirtschaftsingenieur Bau sowie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in vergleichbarer Position der Projektsteuerung oder in einem Bauunternehmen (Oberbauleiter) nach Studienabschluss verfügen.
Als Stichtag für die Berufserfahrung gilt der 01.01.2023, d.h. Studienabschluss vor dem 31.12.2017. Bei einem zweistufigen Studiengang z.B. mit Bachelor- und Masterabschluss zählt das Datum des höherqualifizierenden Abschlusses.
Notwendige Angaben für Projektleiter und Stellvertreter:
- Name
- Berufsstand und akad. Grad, Fachrichtung des Studiums
- Datum Studienabschluss
- Tätigkeitsnachweis nach Studienabschluss – Benennung der Referenzprojekte mit Investitionssumme und Tätigkeit beim jeweiligen Bauvorhaben
Weiterhin muss der/die Projekteiter(in) in verantwortlicher Funktion entweder im Referenzprojekt 1 für die Büroqualifikation, das die Mindestanforderungen gemäß III.1.3 erfüllt oder in einem anderen Referenzprojekt tätig gewesen sein, das diese Mindestanforderungen erfüllt. Es kann auch eine persönliche Referenz sein, die der/die Projektleiter(in) als Angehörige(r) eines anderen Unternehmens als dem bewerbenden erworben hat. Für die Erstellung eines Verwendungsnachweises über Fördermittel muss der/die Projektleiter(in) keine persönlichen Erfahrungen nachweisen.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Berufshaftpflicht: Der Auftraggeber verlangt den Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall erklärt werden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Für die Gemeinschaft ist eine Erklärung abzugeben, wonach eine Versicherung besteht oder abgeschlossen wird, die die Haftung der Gemeinschaft in der verlangten Höhe abdeckt.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2020 bis 2022;
Umsatz mit Projektsteuerungsleistungen in den letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils >= 0,5 Mio. €
Es können insgesamt bis zu drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2013 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag sowie Checkliste zur Bewertung, abzurufen über die Vergabeplattform.
Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Akutkrankenhaus mit mindestens 2 OP’s oder vergleichbar technisch hoch ausgestattetes Gebäude wie Labor oder Produktionsstätte mit Reinraumbedingungen;
• Inbetriebnahme (Aufnahme des Patientenbetriebs oder der Produktion, nicht nur VOB-Abnahmen) nach dem 01.01.2013 bis spätestens 31.12.2022;
• Investitionskosten >= 20 Mio. € brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276);
• Leistungen der Projektsteuerung wurden mindestens ab einschließlich Entwurfsplanung bis zur Inbetriebnahme (Projektstufen 2-5) in den Handlungsbereichen mindestens A-D erbracht;
• Das Honorar für die Projektsteuerungsleistung muss >= 500.000 € netto gewesen sein;
• die Bauleistungen wurden gewerkeweise nach den Regeln für öffentliche Auftraggeber (GWB, VOB/A-EU) ausgeschrieben;
• Im Projekt müssen Fördermittel zum Einsatz gekommen sein. Das bewerbende Büro muss den Verwendungsnachweis erstellt bzw. verantwortet haben. Hierzu ist eine Eigenerklärung beizufügen, wann der Verwendungsnachweis eingereicht und – falls bereits erfolgt – ob die Prüfung durch die Förderbehörde zu Rückforderungen von Fördermitteln führte, wenn ja, in welcher Höhe.
Ersatzweise kann für den Fördermitteleinsatz und die Erstellung des Verwendungsnachweises auch ein anderes Hochbau-Projekt benannt werden: Dabei muss das Investitionsvolumen mindestens 20 Mio. € brutto KG 200-700 betragen haben, die Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2013 erfolgt sein.
siehe III.1.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen.
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS, Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an
subreport
Verlag Schawe GmbH
Herrn Ralf Jedecke
Tel.: [gelöscht] 45
[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt 22.12.2022
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf Subreport Donnerstag, 26. Januar 2023 10 Uhr
Auswertung und Einladung der Bewerber bis Mittwoch, 1. Februar 2023
Erstangebote auf Subreport Elvis einreichen Montag, 20. Februar 2023 10 Uhr
Vergabeverhandlung PS Mittwoch, 22. Februar 2023 Uhrzeit gemäß Einladung
finale Angebote auf Subreport Elvis einreichen Montag, 27. Februar 2023 10 Uhr
Information über beabsichtigte Vergabe 27.02.2023
Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.