2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung VE97c oberirdisch West Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44265
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung VE97c oberirdisch West
Bauüberwachung Abfallmanagement / Geotechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung Abfallmanagement / Geotechnik
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Bauüberwachung Abfallmanagement / Geotechnik
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
in-situ Beprobung von Gleisschotter und darunter anstehender Boden im Bereich der Anschwenkung Gleis 1 neu - Bei der zusätzlichen Leistung handelt es sich um zwingend notwendige Vorleistungen um die Entsorgung des Altschotters bzw. des Bodens in die Wege zu leiten bzw. zu planen.
LÄ12
Der zu untersuchende Bereich befindet sich direkt an der 1. Stammstrecke, einem sicherheitskritischen Umfeld. Beengte Platzverhältnisse, Zugverkehr bzw. Baustellenverkehr etc.. Die Bauüberwachung kennt sich in diesem Bereich bestens aus und kann auch unter den schwierigen dort vorherrschenden Bedingungen diese Art der Arbeiten aufgrund der bereits ausführlich vorhandenen Ortskenntnisse ausführen. Ein Wechsel des AN würde zu den vorgenannten sicherheitsrelevanten Aspekten zusätzliche Kosten hinsichtlich Sicherung, Einweisungen etc. verursachen, zudem muss mit weiteren Verzögerungen im Bauablauf gerechnet werden.