Arbeitsmedizinische Betreuung, Arbeitssicherheitstechnische Betreuung sowie Consultingleistungen und Beratungen im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: TU_2022_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Betreuung, Arbeitssicherheitstechnische Betreuung sowie Consultingleistungen und Beratungen im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Arbeitsmedizinische Betreuung, Arbeitssicherheitstechnische Betreuung sowie Beratungsleistungen nach ASiG, DGUV Vorschrift 2, ArbmedVV an allen Liegenschaften der TU Darmstadt.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.1.2023.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Arbeitsmedizinische Betreuung nach ASiG, DGUV Vorschrift 2, ArbmedVV an allen Liegenschaften der TU Darmstadt.
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung sowie Consultingleistungen und Beratungen im Rahmen von Bau-u.Sanierungsmaßnahmen
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung sowie Beratungsleistungen nach ASiG, DGUV Vorschrift 2, ArbmedVV an allen Liegenschaften der TU Darmstadt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitsmedizinische Betreuung
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung sowie Consultingleistungen und Beratungen im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.