München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
1024 - Mehraufwendungen für
- Einbau einer Splittschicht auf den Bodenplatten beider BSH gem. Festlegung der PL;
- Liefern und Einbau zusätzlicher Podeste an beiden BSH;
- Abstemmen von Beton im Bereich Bahnsteg 3 und Techniktunnel;
- Umverlegen einer Entwässerungsleitung auf Grund eines Konfliktes mit einzubauenden KLR-Paketen;
- Herstellen diverser zusätzlicher Durchbrüche und Schnitte in den Betonwänden des Techniktunnels.
Die zusätzlichen Leistungen resultieren zum einen aus der Festlegung der PL, und zum anderen aus erforderlichen Leistungen für die Weiterführung der vertraglichen Leistungen.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen
1024 - Die angezeigten Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den vom AN-KTB in den Bereichen (BSH, Bstg.3 und Techniktunnel) zu erbringenden vertraglichen Leistungen und sind somit vom AN-KTB im Rahmen der Ausführungsarbeiten umzusetzen. Ein Unternehmerwechsel, auf Grund der Leistungen könnte das zur Beauftragung mehrerer fremder Unternehmer führen, bedingt zudem das Risiko zusätzlicher Mehrkosten für BE, An- und Abtransporte, Geräte und Personal, welches der beauftragte AN-KTB bereits vor Ort hat. Zudem besteht ein erhöhter Koordinationsaufwand auf Seiten des AN-KTB zur Abstimmung mit den anderen in seinem Baufeld tätigen Unternehmen, der vom AN im Rahmen seiner Angebotslegung nicht berücksichtigt werden konnte.