München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
1019 - Mehraufwendungen für die Herstellung des Schwerlastkanals als Kabeltrog Gr. IV Typ 2 anstatt der Leistungsposition 02.13.0610 (Kabeltrog Gr. III mit innenliegenden Deckel) sowie zwei übereinander liegender BKK Gr. I
Die erforderlichen Leistungen sind nicht durch den Bauvertrag geregelt (HLV-Pos. 02.13.0610 betrifft BKK Gr. III) und müssen im Vorlauf erbracht werden, damit der AN-KTB seine vertraglichen Leistungen erbringen kann.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
1019 - Die angezeigten Leistungen sind vom AN-KTB im Rahmen seiner vertraglichen Leistungen erbringen. Der Bauvertrag (HLV-Pos.02.13.0610) enthält zwar die korrekte Leistung im Titel, die Leistungsbeschreibung betrifft aber eine kleiner Bauform. Von der Fertigstellung der Leistung sind andere Gewerke (50 Hz, LST, TK usw.) abhängig. Aus einem Unternehmerwechsel würden neben Verzögerungen im Bauablauf auch zusätliche Kosten für Baustelleneinrichtung, An- und Abtransport von Material und Gerät resultieren. Der AN-KTB verfügt über die erforderliche Baustelleneinrichtung und hat sein Gerät, Material und Personal vor Ort. Zudem besteht das Risiko weiterer Kosten in Folge der Verzögerung der Ausführung der vertraglichen Leistungen des AN-KTB und der dadurch verzögerten Bereitstellung der KTB-Leistungen für andere, abhängige Gewerke (50 Hz. LST, usw.) => Bauzeitverlängerung, Vorhaltekosten, Mehrkosten aus Behinderungen usw.