2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
München
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der AN ist mit der Erbringung von Projektmanagement- und steuerungsleistungen für das Projekt der 2. S-Bahn-Stammstrecke einschließlich der netzergänzenden Maßnahmen beauftragt. Im Zuge der Errichtung der unterirdischen Personenverkehrsanlage (uPva) am HBF wird nunmehr ein unterirdischer Vorhaltekörper für eine spätere Station der künftigen U-Bahnlinie U9/U29 der Landeshauptstadt München miterrichtet.
Nachdem mit dem Planfeststellungsbeschluss IGL/PÄ5 vom 29.06.2022 nun auch das erforderliche Baurecht gegeben ist, ist es Aufgabe des Projekts, die Ausschreibungsunterlagen für die weitere Planung und Bau des Vorhaltekörpers vorzubereiten und durchzuführen. Im Vorfeld hierzu sind technische Abstimmungen mit SWM/LHM zur VHM U9 und den zugehörigen Zusammenhangsmaßnahmen („ZHM“) zu führen und zu koordinieren. Des Weiteren sind sämtliche Schnittstellen zur uPva HBF und den damit verbundenen ZHM zu erfassen und zu berücksichtigen. Zudem ist der Gesamtbauablauf für die sog. Integrierte Gesamtlösung am HBF fortlaufend zu überprüfen, zu ergänzen und ggf. zu überarbeiten.
Damit die Vergabe der Leistungen für den Vorhaltekörper U9 risikominimiert erfolgen kann, ist es erforderlich, dass die oben genannten zusätzlichen Leistungen durch den AN erbracht werden. Kern und Ziel der Leistungserbringung des AN ist es, das komplexe Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke im Hinblick auf die typischen Bereiche der Termine, Kosten, Qualität sowie der Chancen und Risiken zu steuern, sodass im Ergebnis eine Inbetriebnahme des Gesamtsystems zum vorgesehenen Inbetriebnahmetermin, innerhalb des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens und in der geforderten Qualität gewährleistet wird. Insbesondere bei der Erstellung der unterirdischen Personenverkehrsanlage am Hauptbahnhof unter Berücksichtigung sämtlicher Zusammenhangsmaßnahmen der integrierten Gesamtlösung herrscht eine besondere bautechnische Komplexität vor, die eine intensive Durchdringung der spezifischen Ausführungsbedingungen, die sich insbesondere in Bezug auf besondere statische Bauzwischenzustände und logistische Abwicklungsprozesse ergeben, erforderlich macht. Die enge Verzahnung der Einzelvorhaben in mehreren unterirdischen Ebenen bedingt eine gemeinsame Bauabwicklung in diesen Ebenen, da eine Einzelrealisierung ohne die z.T. statisch erforderlichen Bauteile der anderen Einzelvorhaben technisch nicht möglich wäre (bspw. gemeinsame Schlitzwände). Der unmittelbar unter den Untergeschossen des NEG mit direkten Wegeverbindungen zur 2.SBSS vorgesehene künftige U-Bahnhof U9 wäre nach Abschluss der Arbeiten an der 2. SBSS und dem NEG so nicht mehr baubar. Auch eine nachträgliche Anpassung der eisenbahnseitigen Betriebsanlagen, z.B. größere oder zusätzliche Treppenanlagen, an die zusätzlichen Fahrgastströme der geplanten U9 wäre nicht mehr möglich. Ohne bauliche Berücksichtigung der U9 zum heutigen Zeitpunkt (siehe Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Integrierte Gesamtlösung Hauptbahnhof München) gilt eine spätere Integration der U9 am Hp Hauptbahnhof unter dann laufendem Betrieb technisch als nicht mehr ausführbar.
Die Vergabe der Rohbauleistungen für den Vorhaltekörper U9 kann aus vergaberechtlichen Gründen nicht wie urspünglich geplant über einen Nachtrag dem bestehenden Bau-AN angeordnet werden, sondern muss unter Anbetracht der zuvor beschriebenen hochkomplexen Bausituation als eigene Maßnahme neu augeschrieben werden. Zur Koordination, Optimierung und insbesondere auch zur Risikominimierung dieser neuen Ausschreibung, wird eine Unterstützung durch die beauftragte Projektsteuerung notwendig. Nur unter Berücksichtigung sämtlicher Randbedingungen der bestehenden Projekt(-steuerungs-)struktur kann die Vorhaltekörper U9 bzw. deren Berücksichtigung in den Planungs- und Bau-Ausschreibungen so vorbereitet werden, dass für den AG Schnittstellen- und Ausführungsrisiken ausgeschlossen werden.
LÄ50
Ein Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN ist im Hinblick auf die Komplexität der bauablauftechnischen Verzahnung und der Vielzahl der zu berücksichtigenden Schnittstellen – etwa zur UPvA HBF, den ZHM, der Querbahnsteigdachsanierung, dem Abbruch und dem Neubau des Empfangsgebäudes sowie der Gleishallendachsanierung – aus technischen Gesichtspunkten nicht möglich, da ein weiterer AN nicht über den Hintergrund der bestehenden Projektsteuerung – etwa hinsichtlich der Bauablaufplanung, der Terminplanung, des Risiko- und Schnittstellenmanagements oder der Kostensteuerung – verfügt. Durch einen Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN hinsichtlich der Koordination und Optimierung dieser komplexen Ausschreibung würde die Steuerungsleistung für das übrige Großprojekt beeinträchtigt werden und könnte nur mit erheblichen Schwierigkeiten in der erforderlichen Stabilität und Qualität erbracht werden.