2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Die Einführung der Querpassage seitens des Projektes Neubau Empfangsgebäude hat Auswirkungen auf eine bereits fertiggestellte EP der 2.SBSS sowie auf Planunterlagen der U9, welche die Grundlage für vertragliche Vereinbarungen mit der SWM sowie die Grundlage der Ausführungsplanung bilden. Diese Planunterlagen müssen angepasst werden, wie folgt:
VHM U9 EP Rohbau Light: Überplanung Flügelbereiche und Übergänge zur U4/U5 und 1.SBSS, sowohl TWPL wie auch Modell/ Planunterlagen/
Erläuterung
EP WE Rohbauplanung: Integration der Treppenanlagen, Anbindung an die neueSituation Querbahnsteigtunnel (z.B. Fahrtreppen E-3 zu E0 verkürzt auf E-3 zu E-1)
evtl. Anpassung Planunterlagen: Darstellung HEG-Planung in E-1, E-Z und E-0 in Form vonÜbersichtsplänen (nachrichtlich),
EP ZHM: Update U9, ZHM bztl. Zugang über ZA, Entfluchtungspläne,
Abbruch MAN-Dach Hilfsgerüstpläne
Durchführungsvereinbarung DB-SWM, Anlage 2 und 5: Unterlagen für Tektur
Teilnahme an zusätzlichen Schnittstellenabstimmungen mit NEG/ IGL Bauablauf/ Querbahnsteig bezüglich Verbindungsgang West inkl. Anbindung an den Querbahnsteig ist erforderlich.
LÄ98
Die Leistungen erfordern detaillierte Kentniss der vorangegangenen Planung und können darum nur von dem Planer, welcher diese durchgeführt hat, erfolgen.
Durch die Einarbeitung würde es zu einer Terminverzögerung kommen, die gravierde Auswirkungen auf die weitere Planung hätte. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN sich zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zusätzlich ist auch mit einer Doppelarbeit und einer höherer Fehlerquote auf Grund des fehlenden Vorwissens auszugehen.