Elektro-Diesel-Hybridlokomotiven (EDH) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEF63644
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro-Diesel-Hybridlokomotiven (EDH)
Verhandlungsverfahren nach SektVO zur Beschaffung von Elektro-Diesel-Hybridlokomotiven für die DB Netz AG und mit der Deutsche Bahn AG verbundenen Unternehmen
Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Lieferung von 0 bis 100 serienreifen Elektro-Diesel-Hybridlokomotiven in komplettem, funktionsfähigem, zugelassenem, betriebsbereitem, für den wirtschaftlichen Einsatz im Betrieb des Auftraggebers und den sicheren Betrieb nach den einschlägigen Gesetzen, insbesondere im Sinne des § 4 AEG, geeignetem und auf die Nutzungsdauer ausgelegtem Zustand nebst Lieferung der vollständigen technischen Fahrzeugdokumentation und unter Einhaltung des Meilensteinplans und Sicherstellung der Ersatzteilversorgung.
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bietereigenerklärung: Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen) vor.
2. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz: Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag: Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber a) einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen und b) aufzuzeigen, dass entsprechend technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen worden sind, die geeignet sind, weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
4. Anmeldung Gewerbe: Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig - im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in deutscher Sprache beizufügen.
1. Testierte Jahresabschlüsse: Der Bewerber legt Kopien der testierten Jahresabschlüsse der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor.
2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen: Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen oder Komponenten hierfür einen Mindestumsatz in Höhe von durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR p.a. erzielt hat.
1. Der Bewerber muss eine Referenzliste mit Aufträgen über die Herstellung zugelassener Lokomotiven in der geforderten Leistungsklasse in den letzten 7 Jahren vorlegen. Die Referenzliste muss Aufträge über die Herstellung von insgesamt mindestens 30 Lokomotiven mit folgenden wesentlichen technischen Anforderungen beinhalten:
- Zulassung in Deutschland, Einhaltung aller einschlägigen Normen
- Anfahrzugkraft mindestens 300 kN
- Leistung am Rad im elektrischen Betrieb mindestens 2.000 kW
- Leistung am Rad im Dieselbetrieb mindestens 2.000 kW
- Höchstgeschwindigkeit mindestens 160 km/h
- Fahrzeugumgrenzungsprofil G2
- Radsatzlast max. 22,5 t
Konsortialprojekte können, unter Offenlegung des eigenen Leistungsanteils im Konsortium, ebenfalls angegeben werden.
2. Der Bewerber muss nachweisen, dass er entweder innerhalb der letzten 10 Jahre für mindestens eine Lokomotive das Zulassungsverfahren in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der EU oder in der Schweiz oder in Norwegen erfolgreich abgeschlossen hat oder im Rahmen einer bestehenden Lieferverpflichtung an die Deutsche Bahn AG oder verbundene Unternehmen ein Zulassungsverfahren erwirken wird und hierbei mindestens die Conceptual Design Phase (Quality Gate B) erfolgreich abgeschlossen hat.
3. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die zur Fertigung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen und freien technischen und infrastrukturellen Ausrüstungen und Ressourcen (Mitarbeiter in Entwicklung und Fertigung sowie Arbeitsständen für die Herstellung und Inbetriebsetzung der Fahrzeuge) verfügt, mit welchem eine qualitätsgerechte und pünktliche Auftragsabwicklung sichergestellt werden kann.
4. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.