Rahmenvereinbarung Resellerleistungen: Verschaffung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen für Standardsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0019

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Resellerleistungen: Verschaffung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen für Standardsoftware

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung Resellerleistungen: Verschaffung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen für Standardsoftware

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die KfW hat einen kontinuierlichen Bedarf unterschiedlicher Standardsoftware verschiedenster Hersteller, die aktuell auf Grundlage von Einzelverträgen mit unterschiedlichen Erwerbsmodellen wie bspw. Lizenz-Kauf, Lizenz-Miete oder Software-as-a-Service gedeckt werden. Bei vielen dieser Standardsoftware-Produkte ist aus unterschiedlichen Gründen ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Softwareprodukten nicht gegeben, sondern der Bedarf der KfW kann nur produktspezifisch, ausschließlich durch eine bestimmte Software eines bestimmten Herstellers gedeckt werden.

Diese Bedarfe an produktspezifische Standardsoftware werden im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung insoweit gebündelt, als für diese Standardsoftware ein europäischer Resellermarkt existiert. Um diese Bedarfe zu decken, kann die KfW unter dieser Rahmenvereinbarung Einzelaufträge mit folgendem Inhalt erteilen, soweit diese in den definierten Anwendungsbereich dieser Rahmenvereinbarung fallen:

a) die Verschaffung der Standardsoftware-Lizenzen Dritter (auch Fremdsoftware genannt) sowie

b) die Verschaffung der Pflegeleistungen bezogen auf die vertraglichen Standardsoftware-Lizenzen Dritter (Fremdsoftware).

c) Unterstützungsleistungen rund um die Beschaffung von Standardsoftware-Lizenzen Dritter (Fremdsoftware) sowie dazugehöriger Pflegeleistungen, u. a.

- Reportings

- Servicemeetings

- Beratungsleistungen rund um die Lizenzierung, u. a. Beratung zur Lizenzmetrik, EULA-Check, ISMS- und Datenschutzanforderungen

Der einzelne Rahmenvereinbarungspartner ist selbst kein Hersteller der vertragsgegenständlichen Software, sondern tritt als „Reseller“ von Fremdstandardsoftware auf.

Anwendungsbereich der Rahmenvereinbarung:

Unter diese Rahmenvereinbarung fallen Standardsoftware, deren Beschaffung gemäß § 31 Abs. 6 VgV vergaberechtskonform produktbezogen erfolgen darf und der KfW als digitaler Transformations- und Förderbank hilft, Ihre Geschäftstätigkeiten zu erledigen. Standardsoftwareprodukte, die nicht produktbezogen beschafft werden, jedoch nicht unter das GWB-Vergaberecht fallen, fallen ebenfalls unter diesen Rahmenvertrag. Umfasst sind alle Aufgaben der KfW, unter anderem Aufgaben im Kernbankgeschäft ebenso wie Tätigkeiten im Backoffice. Als Betriebsmodelle sind sowohl On-Premise als auch Software-as-a-Service (SaaS) Modelle erfasst. Die Standardsoftware kann in allen Unternehmen des KfW-Konzerns im Sinne der Allgemeinen Vertragsbedingungen eingesetzt werden.

Als Standardsoftware, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, gelten auch Nachfolgeprodukte, welche die bereits in der KfW eingesetzte Software in Form eines Technologie- oder Produktwechels ersetzen. Erweiterungen, Ergänzungen und auch Reduzierungen des bereits im Einsatz befindlichen Portfolios sind jederzeit möglich.

Nicht in den Anwendungsbereich dieser Rahmenvereinbarung fallen Standardsoftwareprodukte folgender Hersteller: IBM, Microsoft, Oracle, Fujitsu, Dell EMC, SAP.

Das geschätzte in Aussicht genommene Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung beträgt 70 Mio. EUR (zzgl. Ust.).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: EULA-Check / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Konzeption Governance / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung:

Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Dreifache des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn

a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder

b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder

c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder

d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 153-436769
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Resellerleistungen: Verschaffung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen für Standardsoftware

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2022

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