Prüfung von elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln verschiedener öffentlicher Auftraggeber im Landkreis Groß-Gerau Referenznummer der Bekanntmachung: DGUV 02 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riedstadt
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ginsheim-Gustavsburg
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trebur
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nauheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64569
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Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim am Rhein
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stockstadt am Rhein
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
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Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
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Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
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Kontaktstelle(n):[gelöscht]
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Hauptadresse: www.riedwerke.de
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Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
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Kontaktstelle(n):[gelöscht]
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büttelborn
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64572
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung von elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln verschiedener öffentlicher Auftraggeber im Landkreis Groß-Gerau
Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV V4 über die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Einrichtungen verschiedener öffentlicher Auftraggeber des Kreises Groß-Gerau. Insgesamt sollen elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in 17 Kommunen, AöRs, Eigenbetrieben und Gesellschaften geprüft werden. Die Riedwerke sind dabei ausschließlich Vertreter der Auftraggeber. Die Verträge kommen unmittelbar mit dem jeweiligen Auftraggeber zustande.
Stadt Riedstadt
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Stadt Riedstadt nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadt Riedstadt sollen 207 Unterverteilungen und 3.896 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Stadt Mörfelden-Walldorf
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Stadt Mörfelden-Walldorf nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadt Mörfelden-Walldorf sollen 249 Unterverteilungen, 7.655 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Stadt Ginsheim-Gustavsburg nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadt Ginsheim-Gustavsburg sollen 62 Unterverteilungen, 1.184 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Stadt Rüsselsheim am Main
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Stadt Rüsselsheim am Main nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadt Rüsselsheim am Main sollen 854 Unterverteilungen, 21.881 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Stadt Raunheim
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Stadt Raunheim nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadt Raunheim sollen 19 Unterverteilungen, 1.012 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Stadt Groß-Gerau
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Stadt Groß-Gerau nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadt Groß-Gerau sollen 168 Unterverteilungen, 3.951 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Bischofsheim
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Gemeinde Bischofsheim nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Bischofsheim sollen 47 Unterverteilungen, 1.865 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Trebur
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Gemeinde Trebur nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Trebur sollen 117 Unterverteilungen, 2.185 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Nauheim
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Gemeinde Nauheim nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Nauheim sollen 157 Unterverteilungen, 2.562 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Biebesheim am Rhein
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Gemeinde Biebesheim am Rhein nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Biebesheim am Rhein sollen 66 Unterverteilungen, 1.658 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Stockstadt am Rhein
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Gemeinde Stockstadt am Rhein nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Stockstadt am Rhein sollen 30 Unterverteilungen, 483 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für den Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau sollen 704 Unterverteilungen, 28.990 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Stadtwerke Raunheim
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Stadtwerke Raunheim nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadtwerke Raunheim sollen 55 Unterverteilungen, 921 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR sollen 47 Unterverteilungen, 1.036 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau sollen 2 Unterverteilungen, 102 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Kultur123 Stadt Rüsselsheim
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der Kultur123 Stadt Rüsselsheim nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Kultur123 Stadt Rüsselsheim sollen 62 Unterverteilungen, 1.300 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
AVM gGmbH
Leistungsgegenstand ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel der AVM gGmbH nach der DGUV Vorschrift 4, einschließlich Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die AVM gGmbH sollen 7 Unterverteilungen, 340 Stromkreise sowie ggf. Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen;
- Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; (freiwillige) Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
- Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576.
Hinweise:
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des
Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei Präqualifizierung oder der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als sechs Monate (§ 44 Abs. 1 VgV);
- Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV;
- Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV;
- Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV);
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen;
- Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
- Benennung der noch nicht im Angebot konkret benannten Unterauftragnehmer
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Erklärung des Bieters, dass er zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorhalten wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Deckungssumme von
mindestens 500.000,00 € für jeden Einzelfall aufweisen. Die Mindestversicherungssumme muss zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn unaufgefordert eine Kopie des Versicherungsscheins vorzulegen.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Bilanzen oder Bilanzauszüge i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV;
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV;
- Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen;
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erkärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Angabe von mindestens zwei Referenzen über die für die angebotene besondere Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4), wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen
hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt.
Für alle Referenzen oder vergleichbare Angaben von Newcomern sind
folgende Angaben zu machen:
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer),
Beschreibung des Leistungsumfanges einschließlich Angabe der Anzahl der geprüften Anlagen und und elektrischen Betriebsmittel pro Jahr, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum;
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist;
- Eigenerklärung des Bieters, dass er über entsprechende geeignete Messgeräte für die Durchführung der Messungen nach der DGUV Vorschrift 4 verfügt;
- Zertifikate/Nachweise, dass der Bieter über geschultes Personal als Elektrofachkraft für die Durchführung von Messungen im Hinblick auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 4 verfügt;
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen;
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Sofern der Bieter ein Angebot auf die nachfolgenden benannten Lose abgibt, muss mindestens eine der beiden erforderlichen Referenzen folgendes Auftragsvolumen (geprüfte Anlagen und elektrische Betriebsmittel) pro Jahr aufweisen: 20.000 bei Los 4 und 12, 8.000 bei Los 2 und 1.000 bei den Losen 1, 3, 6, 7, 8, 9, 10 und 16. Für die Lose 5, 11, 13, 14, 15 und 17 werden keine Mindestanforderungen an das Auftragsvolumen gestellt.
— Natürliche Personen, die Elektrofachkraft im Sinne des § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 4 sind oder Personen, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft tätig werden;
— Juristische Personen, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe mindestens einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Grobkonzept des Bieters zur Durchführung der Leistungen mit der inhaltlichen Beschreibung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen;
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338;
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist eine Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- bezüglich Ziffer II.1.6) wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose oder auch für die Gesamtheit aller Lose abgegeben werden kann;
- Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird,
- auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen,
- Die Vergabestelle wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 WRegG vor der Zuschlagserteilung bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Vergabestelle wird zudem vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern;
- Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen;
- Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
- Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen:
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und der
Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 sowie die Einhaltung der Vorgaben des HVTG müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet,
- Die Vergabestelle kann gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (ausgefüllt) nebst Anlagen,
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.
Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
- Die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannte Adresse abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit,
- Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die Ausschreibungsplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) zu erfolgen,
- Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich der HAD veröffentlicht,
- Sobald die Vergabestelle eine Bieterinformation neu einstellt, erfolgt über die HAD eine automatisierte Benachrichtigung an alle für das Verfahren registrierten Bieter. Eine gesonderte Benachrichtung durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[ ... ]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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