München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
1022 - Mehraufwendungen für den Einbau einer Folie zur Abdichtung des Baugrundes bzw. Schutz vor Durchnässung
Die zusätzlichen Leistungen resultieren daraus, dass in diesem Bereich (Gleis 5 / 6) Schichtwasser bzw. Sickerwasser von der Oberfläche ansteht.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
1022 - Die angezeigte Leistung - Einbau einer Folie zum Schutz des Baugrunds gegen Durchnässung - ist direkt im Bauablauf des AN-KTB zur (vertraglichen) Herstellung der Baugrube für die Bodenplatte / Gründung des Kabelkellers zu integrieren. Eine vorauslaufende oder im Nachgang ausgeführte Leistung durch einen anderen Unternehmer steht hier im Widerspruch zum bautechnisch bedingten und erforderlichen Ablauf der Arbeiten. Zudem ist die Leistung kleinteilig, so dass in der derzeitigen Marktsituation (fehlende Kapazitäten) das Risiko gesehen wird, keinen Unternehmer zu finden, und somit eine Verzögerung / Behinderung der weiteren, von der Fertigstellung der Baugrube, abhängigen Vertragsleistungen - Herstellung Bodenplatte usw. - zu generieren