Unterstützungsleistungen - Unternehmensbereich Zentrale Dienste Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2022-0016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen - Unternehmensbereich Zentrale Dienste
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (nachfolgend: ekom21) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender*innen aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger.
Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Zunahme der Mitarbeitendenzahlen und eine stetige Veränderung der Kompetenzanforderungen an die Mitarbeiter*innen einhergeht. Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist mit derzeit rund 750 Beschäftigten der zentrale IT-Dienstleister für die hessischen Verwaltungen und deren Partner für eine umfassende Verwaltungsdigitalisierung. Mit ihrem Produktportfolio und Dienstleistungen unterstützen die Fachabteilungen der ekom21 die Verwaltungen bei einer effizienten Aufgabenerfüllung und verfestigen so umfassend die Verwaltungsdigitalisierung.
Die Fachabteilungen der ekom21 (in den Vertrags- und Vergabeunterlagen auch als "Auftraggeber" bezeichnet) werden bei ihren Tätigkeiten durch den Unternehmensbereich Zentrale Dienste (UB1) unterstützt. Im UB1 sind übergeordnete Unterstützungsprozesse, Aufgaben und Tätigkeiten der ekom21 verortet. Dadurch wird gewährleistet, dass sich die Fachabteilungen einerseits auf Kernaufgaben konzentrieren können, andererseits bei deren Weiterentwicklung nachhaltig unterstützt werden. Basierend hierauf versteht sich der UB1 als moderner und leistungsfähiger interner Dienstleister mit hohem Service- und Kompetenzanspruch. An diesem übergeordneten Ziel wirken derzeit 80 Beschäftige in Voll- und Teilzeit mit.
Im Zusammenhang mit der Planung, Realisierung und Begleitung von im UB1 angesiedelten Aufgabenstellungen und Projekten hat sich ein erhöhter Bedarf an Unterstützung durch externe Dienstleister sowohl für laufende als auch für künftige Aufgabenstellungen und Projekte ergeben. Vor diesem Hintergrund möchte die ekom21 auf rahmenvertraglicher Basis verschiedene Unterstützungsleistungen am Markt beschaffen.
Im Folgenden sind stets Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Rahmen dieser Beschaffung regelmäßig nur die männliche Form verwendet.
Die benötigten Unterstützungsleistungen setzen sich sowohl aus unterschiedlichen fachspezifischen Anforderungen, operativ oder beratend, als auch aus unterschiedlichen Qualifikationsstufen der einzusetzenden Personen ("Unterstützungskraft" bzw. "Unterstützungskräfte") zusammen und betreffen im Wesentlichen folgende Tätigkeitsfelder und Qualifikationsstufen (Leistungskategorie):
•Los 1- Organisations- und Changemanagement
•Los 2 - eAkte Einführung ekom21 2023
•Los 3 - Beratungsleistungen ekom21 Intern
•Los 4 - Beratungsleistungen für Stage II im Rahmen der SAP S/4 HANA Migration
•Los 5: Aufbau Kompetenz - Center Organisation und Prozessmanagement 2023
•Los 6: Kulturwandel - New Work Beratung
•Los 7: Personalentwicklung Beratung
•Los 8: Neue Arbeitswelten
Organisations- und Changemanagement Beratung
•Los 1 - Organisations- und Changemanagement: Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Prozesserhebung, -dokumentation, -analyse und Ableitung von Optimierungspotentialen; Durchführung von Organisationsuntersuchungen mit dem Ziel der Optimierung der Ablauf- und Aufbauorganisation und Umsetzung begleitender Change-Maßnahme
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 345 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu sechsmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
eAkte Einführung ekom21 2023
•Los 2 - eAkte Einführung ekom21 2023: Beratung und Unterstützung bei der eAkte Einführung in der ekom21, organisatorische Beratung bzgl. Aktenplan und digitaler Aktenführung, technischversierte infrastrukturelle Schnittstellenberatung, regelmäßige Teilnahme an diversen Statusmeetings, insgesamt 3-5 Stunden/Woche inkl. Ausarbeitung von Dokumentationen und Konzepten.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 320 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu sechsmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beratungsleistungen ekom21 Intern
•Los 3 - Beratungsleistungen ekom21 Intern: Beschaffung von Beratungsleistungen für den laufenden Betrieb des KGRZ.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 750 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu sechsmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beratungsleistungen für Stage II im Rahmen der SAP S/4 HANA Migration
•Los 4 - Beratungsleistungen für Stage II im Rahmen der SAP S/4 HANA Migration: Beratungen zum Ausbau vorhandener Möglichkeiten im SAP S/4HANA, Beratung für Verbesserung bereits etablierter Sachverhalte, Beratung für die Einführungen neuen Funktionalitäten, die erst beschafft werden müssen.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 5700 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu sechsmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für das Los 4 - Beratungsleistungen für Stage II im Rahmen der SAP S/4HANA Migration ist ein Konzept gefordert, welches das Vorgehensmodell zum Ausbau des SAP S/4 HANA Systems beschreiben soll.
Aufbau Kompetenz-Center Organisation und Prozessmanagement 2023
•Los 5: Aufbau Kompetenz - Center Organisation und Prozessmanagement 2023: Aufbau und Ausrichtung des Teams Organisation/PZM (Leistungskatalog, Methoden und Verfahren, Rolle im Unternehmen und im Rahmen des Prozess- und Qualitätsmanagements sowie Organisationsberatung und Organisationsentwicklung) zum Kompetenz-Center "Organisation und Prozessmanagement". Unterstützung bei der (technischen) Implementierung und Befähigung der Anwender zur Nutzung (der Mitarbeitenden im FB16 und ggf. weitere) der vorhandenen Softwarekomponenten ibo Prometheus und Aufbaumanager unter Berücksichtigung relevanter Schnittstellen zu anderen Systemen (idealerweise parallel bzw. im Rahmen eines Pilotprojektes - Praxisbezug "learning by doing", "train the trainer".
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 100 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu sechsmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für das Los 5 - Aufbau Kompetenz-Center Organisation und Prozessmanagement 2023 ist ein Konzept gefordert, welches das Vorgehen unter Berücksichtigung eines Piloten zur Prozessanalyse und Optimierung (learning by doing) beschreiben soll.
Kulturwandel - New Work Beratung
•Los 6: Kulturwandel - New Work Beratung: Beratungsleistungen zum kulturellen Wandel, Implementierung von Beteiligungsformaten (zu konkret anstehenden Veränderungsthemen) und Durchführung von Befragungen/Puls-Check
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 170 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu sechsmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Personalentwicklung Beratung
•Los 7: Personalentwicklung Beratung: Beratungsleistungen Optimierung des eigenen Teams Personalentwicklung hin zu einer im Unternehmen anerkannten "strategischen Personalentwicklung" sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Entwicklung von Kompetenzprofilen, Führungsgrundsätzen, Führungskräfteformaten und Fortbildungen sowie zur Neugestaltung des bereits etablierten Mitarbeitergesprächs.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 135 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu sechsmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Neue Arbeitswelten
•Los 8: Neue Arbeitswelten: Im Rahmen eines Projektes zur Rückkehr aus der Pandemie wurde ein Konzept zur Einführung eines Free-Seating-Modells sowie der Einsatz einer Arbeitsplatzbuchungssoftware entwickelt und eine neue Flächenzuteilung in den Bestandsgebäuden geplant. Zur Umsetzung des Konzeptes sind Unterstützungsleistungen erforderlich. Für zwei neue Flächen (a 600 m²) an den Standorten Kassel und Fulda wurden im Rahmen eines Projektes Pilotflächen zur Erprobung konzipiert und ein Evaluationskonzept entwickelt. Diese Flächen werden im 2. Halbjahr fertiggestellt und bis Ende 2023 erprobt. Die Ergebnisse sollen dann Ausgewertet und auf die Bestandsflächen übertragen werden. Dafür sind umfangreiche bauliche, technische, organisatorische und materielle Ausstattungs-Maßnahmen erforderlich. Change- und Kommunikationsmaßnahmen sind für den Rollout erforderlich.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von ca. 230 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu sechsmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für das Los 8 - Neue Arbeitswelten ist das Konzept gefordert, welches das Vorgehensmodell beschreiben soll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung des Unternehmens über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV);
2) Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§ 123, 124 GWB), den besonderen Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.).
2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Zu III.1.2.2) - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:
— 2 000 000 EUR für Personenschäden und
— 2 000 000 EUR für Sachschäden und
— 250 000 EUR für Vermögensschäden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden. Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Soweit sich aus der Versicherungspolice oder der schriftlichen Bestätigung der Versicherung erkennen lässt, dass der Bieter über eine gültige und ungekündigte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die die geforderten Mindeststandards erfüllt, verfügt, dürfen diese Dokumente älter als sechs Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zu III.1.2.3) - Eigenerklärung Umsatz:
Für das Los 3 ist ein Gesamtumsatz von 5 Millionen Euro gefordert.
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen].
2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung Referenzleistungen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
— Kurzbezeichnung der Referenz,
— vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers
(=Referenzauftraggeber),
— Auftragswert,
— öffentlicher oder privater Auftraggeber,
— Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt),
— termingerechter Projektabschluss,
— Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent,
— Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
3. Eigenerklärung zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich angewendet werden [Erfassungsformular - Erklärung zu Datenschutz und IT-Sicherheit].
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu III.1.3.1) - Eigenerklärung Gesamtbeschäftigtenzahl:
Für das Los 1 ist eine Gesamtbeschäftigtenanzahl von 100 Mitarbeitern gefordert.
Für das Los 3 ist eine Gesamtbeschäftigtenanzahl von 50 Mitarbeitern gefordert.
Für das Los 4 ist eine Gesamtbeschäftigtenanzahl von 50 Mitarbeitern und 5 Fachkräfte gefordert.
Für das Los 5 ist eine Gesamtbeschäftigtenanzahl von 100 Mitarbeitern mit Erfahrungen zur Implementierung und Schulung von ibo Prometheus u. Aufbaumanager oder vergleichbarer Produkte gefordert.
Für das Los 6 ist eine Gesamtbeschäftigtenanzahl von 50 Mitarbeitern gefordert.
Für das Los 7 ist eine Gesamtbeschäftigtenanzahl von 50 Mitarbeitern gefordert.
Für das Los 8 ist eine Gesamtbeschäftigtenanzahl von 60 Mitarbeitern gefordert.
Zu III.1.3.2) - Eigenerklärung Referenzleistungen:
Diese müssen dem Auftragsgegenstand in Bezug auf die genannten Bereiche nahekommen oder ähneln.
Zudem darf das Ende des Leistungszeitraums darf nicht vor dem 01.01.2019 liegen.
Für das Los 1 sind 3 Referenzleistungen im Öffentlichen Bereich zu Prozessmanagement gefordert.
Für das Los 2 sind 3 Referenzleistungen im Öffentlichen Bereich zu Prozessmanagement gefordert.
Für das Los 3 sind 3 Referenzleistungen im Öffentlichen Bereich gefordert.
Für das Los 4 sind 3 Referenzleistungen im Öffentlichen Bereich gefordert.
Für das Los 5 sind 3 Referenzleistungen im Öffentlichen Bereich gefordert.
Für das Los 6 sind 3 Referenzleistungen im Öffentlichen Bereich zu Beteiligungsformaten, Befragungen und Kulturanalyse gefordert.
Für das Los 7 sind 3 Referenzleistungen im Öffentlichen Bereich gefordert, bei denen folgende Leistungen erbracht worden sind: Aufbau des Teams Personalentwicklung, Entwicklung von Skillprofilen sowie Führungsleitbild und Führungskräfteentwicklung.
Für das Los 8 sind 3 Referenzleistungen im Öffentlichen Bereich gefordert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl.S.338) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen im Rahmen der Ausschreibung können längstens bis zum 09.01.2023, 10.00 Uhr, gestellt werden.
2. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
3. Für das Los 4 - Beratungsleistungen für Stage II im Rahmen der SAP S/4HANA Migration ist ein Konzept gefordert, welches das Vorgehensmodell zum Ausbau des SAP S/4 HANA Systems beschreiben soll.
4. Für das Los 5 - Aufbau Kompetenz-Center Organisation und Prozessmanagement 2023 ist ein Konzept gefordert, welches das Vorgehen unter Berücksichtigung eines Piloten zur Prozessanalyse und Optimierung (learning by doing) beschreiben soll.
5. Für das Los 8 - Neue Arbeitswelten ist das Konzept gefordert, welches das Vorgehensmodell beschreiben soll.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]