München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
1025 - Mehraufwendungen für den Ausbau von H-Tafeln auf den Bahsteigen Gleis 5, 7 und 8 (jeweils eine Tafel) und den Wiedereinbau der Tafeln nach Abschluss der Arbeiten.
Die zusätzliche Leistung wurde vom PL am 29.10.2022 (mündlich) angeordnet.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
1025 - Die angezeigte Leistung - Aus- und Wiedereinbau von H-Tafeln, jeweils auf den Bahnsteigen Gleis 5, 7 und 8 (zusammen 3 Stück) - wurde kurzfristig erforderlich. Ein Unternehmerwechsel wird auf Grund der Kleinteiligkeit als nicht umsetzbar bewertet (fehlende Kapazitäten am Markt, Kurzfristigkeit usw.). Da der AN-KTB in diesen Bereichen vertraglich mit seinen KTB-Arbeiten tätig ist, und das entsprechende Gerät vor Ort hat, wurde ihm die Ausführung angeordnet. Ein ggfs. verfügbares, fremdes Unternehmen würde hier zusätzliche Mehrkosten für An- und Abfahrten sowie Geräte- und Personaleinsatz generieren.