München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
004 - Hauseinführungen zur Kabelabdichtung BSH.
Beschaffung der Hauseinführungen (Hauff-Dichtungen) für die Gewerke TK, LST und 50 Hz und Einbau dieser in die BSH für die Gewerke TK und LST.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
004 - Notwendige Ausstattungsarbeiten für die Abdichtung der Einführungen der TK- / LST-und 50 Hz-Kabel in die Betonschalthäuser mittels Hauffeabdichtung. Kleinteilige Leistung wurde dem AN TK angeordnet, da eine alternative Beschaffung / Beistellung zu Verzögerungen im weiteren Bauablauf und zu zusätzlichen Kosten (z.B. separate Baustelleneinrichtung eines anderen mit der Leistung "Hauffeabdichtung" beauftragten Unternehmens) geführt hätte. Der AN TK ist vertraglich mit weiteren Ausstattungs- und Kabelzugleistungen an den BSH beauftragt und vor Ort tätig