Erdgaslieferung 2023 und 2024 für die Stadt Schlüchtern Referenznummer der Bekanntmachung: Gas2324
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schlüchtern
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 36381
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6661850
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schluechtern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferung 2023 und 2024 für die Stadt Schlüchtern
Die Stadt Schlüchtern vergibt die Erdgaslieferung für die Jahre 2023 und 2024 für mindestens 11 Verbrauchsstellen im Stadtgebiet neu. Der jährliche Gasverbrauch lag in den letzten Jahren zwischen 1,1 und 1,4 Mio. kWh
Schlüchtern
Abschluss eines Liefervertrages über Erdgas vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024, geschätzte Jahresmenge ca. 1.300.000 kWh für mindestens 11 Abnahmestellen im Stadtgebiet Schlüchtern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Energiemarkt wird das Verhandlungsverfahren gewählt, um gemeinsam mit den Bietern die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Variante unter Beachtung möglicher Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit zu ermitteln.
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS mit dem Link https://www.subreport.de/E13386287
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an
subreport
Verlag Schawe GmbH
Herrn Ralf Jedecke
Tel.: [gelöscht] 45
[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)