Knoten Lindau Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30205
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Lindau Kabeltiefbau
siehe II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lindau
siehe II.1.4
279 - Gegenüber dem Bauvertrag ergab sich die Notwendigkeit, die Gleisquerungen auf dem Seedamm und im Bahnhofsteil Insel regelkonform
herzustellen sowie für den Bz. 7.0 ca. 22.500 m Stichkabel zu liefern und zu verlegen. Es waren gemäß PT1 diverse
Signalkabel zu verlegen und zu messen. Weiterhin wurde für eine korrespondierende Baumaßnahme (AA) eine Kabelaufsicht
gestellt. Weiterhin wurde eine Kabelbestellung zur Aufhebung der Gleisquerungen vorgenommen.
279 - Die Leistungen werden vollumfänglich im Baufeld des AN MHEL erbracht. Die Zufahrt ist nur gleisgebunden möglich. Es ist
daher nicht möglich, aufgrund der erforderlichen Koordinationsleistungen hier mit einem weiteren Auftragnehmer tätig zu werden.
Dies hätte voraussichtlich auch umfangeiche Behinderungssachverhalte zur Folge mit unabsehbaren Auswirkungen auf die
Gesamtfertigstellung.