München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
1020 - Mehraufwendungen für die Sicherung / Stützung des an der Bahnsteigaußenkante errichteten Kunststoffkabelkanals mittels Anböschung mit verdichtetem Erdaushubmaterials.
Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, da im Zuge der Abbrucharbeiten des Bestandskabelkanals der neu errichtete Kunststoffkabelkanal in Bewegung geriet und die Gefahr bestand, dass dieser mit der Außenkante des Bahnsteigs wegrutscht / verkippt.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
1020 - Im Rahmen der Vorplanungen / Entwurfsplanung des AG zur Ausschreibung war die Gründungssituation und die Verbindung des Bestandskabelkanals, der im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen zu beräumen (Kabel sind in einen neu zu errichtenden Kunststoffkabelkanal umzuverlegen gewesen) und rückzubauen ist, nicht bekannt. Erst im Zuge der Rückbau- / Abbrucharbeiten wurde festgestellt, dass die äußere Bahnsteigkante keinen selbsttragenden Abschluss hatte und mit dem Kabelkanal verbunden war. Somit war das Erfordernis einer Sicherung der Bahnsteigkante gegen Abrutschen / Verkippen im Rahmen der EP / der Ausschreibung nicht erkennbar und mit entsprechenden Vertragsleistungspositionen belegbar.