Einrichtung und Bereitstellung einer Internetanbindung für die GIZ am Standort Eschborn Referenznummer der Bekanntmachung: 7200074822
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Bereitstellung einer Internetanbindung für die GIZ am Standort Eschborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist Einrichtung und Bereitstellung einer Internetanbindung für die GIZ am Standort Eschborn.
Bereitstellung einer Internetverbindung für die GIZ am Standort Eschborn (Haus 1)
65726 Eschborn
Die Leistung umfasst die Einrichtung und Einrichtung und Bereitstellung einer Internetanbindung für die GIZ am Standort Eschborn. Aus Redundanzgründen wird die Leistung in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1 Bereitstellung einer Internetverbindung für die GIZ am Standort Eschborn (Haus 1) und Los 2 Bereitstellung einer Internetverbindung für die GIZ am Standort Eschborn (Haus 2).
Der Vertrag umfasst einmalig zu erbringende Leistungen (Einrichtung einer Internetanbindung für die GIZ am Standort Eschborn) und regelmäßig zu erbringende Leistungen (Bereitstellung einer Internetverbindung für die GIZ am Standort Eschborn). Die Laufzeit des Vertrages für die einmalig zu erbringenden Leistungen beginnt voraussichtlich im Januar 2023-Februar 2023 bzw. mit Zuschlagserteilung. Diese Leistung soll bis zum 27.02.2023 abgeschlossen sein.
Die Laufzeit des Vertrages für die regelmäßig zu erbringenden Leistungen beginnt voraussichtlich am 28.02.2023 oder mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 27.02.2026. Es besteht die Option um eine einmalige Verlängerung bis zum 27.02.2027.
Bereitstellung einer Internetverbindung für die GIZ am Standort Eschborn (Haus 2)
65726 Eschborn
Die Leistung umfasst die Einrichtung und Einrichtung und Bereitstellung einer Internetanbindung für die GIZ am Standort Eschborn. Aus Redundanzgründen wird die Leistung in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1 Bereitstellung einer Internetverbindung für die GIZ am Standort Eschborn (Haus 1) und Los 2 Bereitstellung einer Internetverbindung für die GIZ am Standort Eschborn (Haus 2).
Der Vertrag umfasst einmalig zu erbringende Leistungen (Einrichtung einer Internetanbindung für die GIZ am Standort Eschborn) und regelmäßig zu erbringende Leistungen (Bereitstellung einer Internetverbindung für die GIZ am Standort Eschborn). Die Laufzeit des Vertrages für die einmalig zu erbringenden Leistungen beginnt voraussichtlich im Januar 2023-Februar 2023 bzw. mit Zuschlagserteilung. Diese Leistung soll bis zum 27.02.2023 abgeschlossen sein.
Die Laufzeit des Vertrages für die regelmäßig zu erbringenden Leistungen beginnt voraussichtlich am 28.02.2023 oder mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 27.02.2026. Es besteht die Option um eine einmalige Verlängerung bis zum 27.02.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen.
1. Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2019, 2020, 2021
2. Eigenerklärung zum Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Einrichtung, Betrieb, Support und Wartung eines Lan-Links) in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Zu 2.
Der Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Einrichtung und Bereitstellung einer Internetanbindung mit mind. 10 Gbit/s) in den Jahren 2019, 2020 und 2021 muss mehr als 100.000 Euro pro Jahr betragen.
1. Eigenerklärung über mindestens drei Referenzprojekte über die Einrichtung und Bereitstellung einer Internetanbindung mit mind. 10 Gbit/s.
2. Eigenerklärung, mit welcher der Bieter bestätigt, dass er in der Lage ist, Hotline und Support in deutscher Sprache nach dem Referenzniveau mindestens C1 nach GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) oder vergleichbar zu erbringen.
3. Eigenerklärung, mit welcher der Bieter die folgenden Mindestanforderungen an physikalische Eignung der Internetanbindung bestätigt:
- Die Bieter-/Bietergemeinschaften sind mind. an zwei nationalen Internet Exchanges angeschlossen, eines davon ist DE-CIX.
- Die Bieter-/Bietergemeinschaften sind mind. an zwei internationalen Internet Exchanges angeschlossen, eines davon ist AMS-IX.
- Die Bieter-/Bietergemeinschaften verfügen über mindestens fünf Peering Partner
Zu 1.
a. Referenzprojekte müssen für unterschiedliche Auftraggeber sein;
b. das Referenzprojekt endete nach dem 01.01.2018 oder dauert noch an
Zu 3.
a. Die Anlage Nr. 2 zur Erklärung in B02_7200074822_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eignung muss ausgefüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Kommunikation:
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen notwendig oder als sinnvoll erachtete Änderungen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Angebote haben den jeweils letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle zu Bieterfragen zu beachten.
3. Informationen, wie Sie an dem vorliegenden Vergabeverfahren über die eVergabeplattform der GIZ teilnehmen und Ihre Angebote elektronisch einreichen können, finden Sie in dem Dokument
"Leitfaden zur elektronischen Beteiligung an Ausschreibungen der GIZ", welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist (A08_GIZ-Leitfaden elektronische Beteiligung an Ausschreibungen).
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYR0J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.