GPU Upgrade GOETHE-Hochleistungsrechner Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.40 VgV EM1-CSC-01-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
GPU Upgrade GOETHE-Hochleistungsrechner
Der Auftraggeber möchte die GPUs des Hochleistungsrechner GOETHE-HLR (G-HLR) gegen neuere und damit wesentlich leistungsfähigere GPUs austauschen. Die Server unterstützen eine (Kühl)leistung von bis zu 4 kW. Insgesamt werden 880 GPUs benötigt. Die Bieter sollen für den Festpreis in Höhe von 3.500.500,- EUR brutto eine möglichst hohe Anzahl an GPUs anbieten.
Optional haben die Bieter weitere GPUs für den Festpreis in Höhe 2.000.000,- EUR brutto anzubieten.
Die Installation der GPUs wird vom Auftraggeber selbst durchgeführt. Der Auftragnehmer hat folgende GPUs zu liefern:
GPU Spezifikation:
- Höchstmögliche Rechenleistung, mindestens 20 TeraFlop/s HPL (doppelte Rechengenauigkeit) pro GPU
- PCIe Gen4 oder höher
- Mindestens 64 GigaByte Speicher
- 3 Jahre Garantie
- ECC und RAS Support
GSI Helmholtzzentrum Darmstadt Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Der Auftraggeber möchte die GPUs des Hochleistungsrechner GOETHE-HLR (G-HLR) gegen neuere und damit wesentlich leistungsfähigere GPUs austauschen. Die Server unterstützen eine (Kühl)leistung von bis zu 4 kW. Insgesamt werden 880 GPUs benötigt. Die Bieter sollen für den Festpreis in Höhe von 3.500.500,- EUR brutto eine möglichst hohe Anzahl an GPUs anbieten.
Optional haben die Bieter weitere GPUs für den Festpreis in Höhe 2.000.000,- EUR brutto anzubieten.
Die Installation der GPUs wird vom Auftraggeber selbst durchgeführt. Der Auftragnehmer hat folgende GPUs zu liefern:
GPU Spezifikation:
- Höchstmögliche Rechenleistung, mindestens 20 TeraFlop/s HPL (doppelte Rechengenauigkeit) pro GPU
- PCIe Gen4 oder höher
- Mindestens 64 GigaByte Speicher
- 3 Jahre Garantie
- ECC und RAS Support
Optional haben die Bieter weitere GPUs für den Festpreis in Höhe 2.000.000,- EUR brutto anzubieten.
Der Auftraggeber behält sich eine verifizierende Teststellung vor, siehe Vergabebedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
- Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
- Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
- Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Der Mindestgesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren muss mindestens das Doppelte des Auftragswertes betragen.
- Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
- Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
Der Auftraggeber behält sich eine verifizierende Teststellung vor, siehe Vergabebedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Herr Andreas Walter
Frau Nadja Cullino
Frau Sarah Schäfer
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMY6EGM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Bewerber und Bieter haben vermeintliche Mängel im Vergabeverfahren, unter Beachtung der Fristen des § 160, Abs. 3, Nr. 1-3 GWB, beim Auftraggeber zu rügen.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.