Lohn- und Gehaltsabrechnung Referenznummer der Bekanntmachung: 0222-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-finanzagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnung mit diesbezüglicher steuerlicher Beratung.
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Die Leistungserbringung erfolgt in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Eine Anwesenheit beim Auftraggeber ist weder erforderlich noch möglich.
Lohn- und Gehaltsabrechnung mit diesbezüglicher steuerlicher Beratung:
Erstellung der gesamten Lohn- und Gehaltsabrechnung für unterschiedliche Mitarbeitergruppen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Erstellung der Überweisungen für die Gehälter, Krankenkassen, Finanzamt, etc. sowie Beratung bei Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Die arbeitsvertraglich angestellten Mitarbeitenden der Finanzagentur werden zum Teil in Anlehnung an die Tarifverträge für die öffentlichen Banken sowie nach dem Tarifvertrag der Deutschen Bundesbank (BBkTV), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Deutschen Bundesbank in den BBkTV und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-BBk) vergütet. Im Übrigen erfolgt die Vergütung für außertarifliche Mitarbeitende nach einer Betriebsvereinbarung über eine außertarifliche Vergütung.
Auf Basis des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA AöR) wurde die Finanzagentur zum 1. Januar 2018 mit der Trägerschaft über die FMSA beliehen.
Die auftragsgegenständlichen Leistungen erstrecken sich auf die arbeitsvertraglich angestellten Mitarbeitenden der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH, auf die während der Vertragslaufzeit neu eingestellten Mitarbeitenden sowie auf die bei der FMSA verbliebenen Mitarbeitenden.
Aufgrund der unterschiedlichen Vertragsgestaltungen der Mitarbeitenden sowie der unterschiedlichen Rechtsformen (GmbH, AöR) der beiden abzurechnenden Arbeitgeber ergeben sich teilweise komplexe Sachverhalte, die bei der Umsetzung und Einhaltung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrelevanten Abgaben zu berücksichtigen sind und somit eine umfassende Expertise erfordern. Eine lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Plausibilisierung muss bei der Erstellung der Gehaltsabrechnung gewährleistet sein.
Zum Leistungsgegenstand gehören auch fakultative Leistungen wie z.B. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung, Übernahme der vollumfänglichen Korrespondenz mit der Finanzverwaltung (bei Einlegung von Rechtsbehelfen oder bei Anrufungsauskunft) sowie etwa die Beratung und Unterstützung bei Betriebs- und Lohnsteuerprüfungen oder Prüfungen durch Sozialversicherungsträger.
Das zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geschätzte Auftragsvolumen für die maximale Laufzeit von 5 Jahren liegt oberhalb des einschlägigen Schwellenwertes von [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden.
Es werden Formblätter vorgegeben (Teil B der Vergabeunterlagen), welche zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind.
(I.) (Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist - eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird (siehe Formblatt B_04);
(II.) Eigenerklärung des Bieters, dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird (siehe Formblatt B_04);
(III.) Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland (siehe Formblatt B_05).
(I.) Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz des Bieters für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens) (siehe Formblatt B_04);
(II.) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz des Bieters für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Dienstleistungen, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens) (siehe Formblatt B_04);
(III.) Eigenerklärung zur Bilanzsumme oder (alternativ) Angabe zur KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission:
Entweder ist eine Eigenerklärung zur Bilanzsumme für die letzten drei Geschäftsjahre abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens) ODER es ist alternativ eine Angabe zu machen, ob das Unternehmen gemäß KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission der Größenkategorie "kleinst", "klein", "mittel" oder "groß" angehört (siehe Formblatt B_04);
(IV.) Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (siehe Formblatt B_04). Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
Zu (IV.):
Eine Deckung von mindestens 1 Mio. EUR je Schadensereignis und eine Begrenzung der Deckungssumme für alle Schadensereignisse innerhalb eines Jahres auf nicht weniger als 4 Mio. EUR. Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird.
(I.) Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl oder (alternativ) Angabe zur KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission:
Entweder ist sowohl eine Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl abzugeben; jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens) ODER es ist alternativ eine Angabe zu machen, ob das Unternehmen gemäß KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission der Größenkategorie "kleinst", "klein", "mittel" oder "groß" angehört (siehe Formblatt B_04).
(II.) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Sicherheitszertifizierung nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) (siehe Formblatt B_04). Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, kurzfristig einen Nachweis über die Zertifizierung einzureichen.
(III.) Referenzliste über vergleichbare Leistungen
Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens drei Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts (B_06) angeben.
Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben:
--- Name des Auftraggebers,
--- Branche des Auftraggebers,
--- Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung,
--- Beschreibung des Leistungsinhaltes.
Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen.
Falls die Angabe des Namens eines Referenzunternehmens wegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht angegeben werden kann, ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts einzureichen, aus der sich ergibt, dass dieser den Namen des Auftraggebers kennt und dass die im Vergabeverfahren gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bestätigung ggf. sehr kurzfristig zu erfolgen hat.
Zu (III.):
Die Referenzen müssen sich auf die ausgeschriebenen Leistungen der Gehaltsabrechnung und der Beratung in steuerlichen Fragestellungen durch Steuerberater beziehen.
--- Falls die mindestens geforderte Anzahl von drei Referenzen vorgelegt wird, müssen diese drei Referenzen jeweils sowohl die Gehaltsabrechnung als auch die Beratung in steuerlichen Fragestellungen durch Steuerberater betreffen. Falls solche (beide Leistungsbestandteile betreffende) Referenzen nicht - oder nicht in ausreichender Anzahl - vorliegen, so müssen von den insgesamt vorgelegten Referenzen mindestens drei Referenzen die Gehaltsabrechnung und mindestens drei Referenzen die Beratung in steuerlichen Fragestellungen durch Steuerberater betreffen.
--- Mindestens eine Referenz muss aus dem Finanzsektor stammen.
--- Mindestens eine Referenz muss aus dem öffentlichen Dienst stammen.
--- Umfang: Mindestanzahl der Gehaltsabrechnungen pro Monat: 250.
Die Bieter haben mit dem Angebot gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie
(I.) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (Formblatt B_01).
(II.) sicherstellen, dass keine Datenverarbeitung (bzw. kein Datenzugriff) außerhalb der EU stattfindet (Formblatt B_01). Eine Ausnahme ist nur zulässig, sofern
a) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) innerhalb des Europäische Wirtschaftsraum (EWR) erfolgt,
b) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) in einem Drittland erfolgt, für das ein angemessenes Datenschutzniveau durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission festgestellt wurde oder aber
c) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) außerhalb der EU durch den Auftragnehmer im konkreten Fall individuell durch die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde (BfDI) zeitlich nach dem EuGH "Schrems II"-Urteil ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.
(III.) sicherstellen, dass sämtliche Rechnungen elektronisch und ausschließlich über die Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) übermittelt und hierbei die Nutzungsbedingungen der OZG-RE beachtet werden (Formblatt B_01).
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Beim Auftraggeber (elektronisch).
-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausschließlich elektronische Rechnungsstellung über die Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) akzeptiert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5V6EUA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.