Knoten Lindau Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30205
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Lindau Kabeltiefbau
siehe II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lindau
siehe II.1.4
276 - Auf Anweisung des AG (E-Mail der Projektleitung vom 26.06.2022) wurden dem AN diverse Restleistungen beauftragt, um die uneingeschränkte
Nutzung des ESTW MLIX zu gewährleisten. Im Rahmen der Abnahme vom 05.02.2022 wurde festgestellt, dass
die Kabelkanäle im Bereich der Gleise 804 bis 806 übervoll sind und daher bei km 2,602 eine neue Kabelquerung zu errichten ist.
276 - Die Herstellung der Gleisquerung ist eng mit dem Gesamtprojekt verzahnt und erfordert genaue Projektkenntnisse. Diese
Leistung ist von einem Dritten nicht wirtschaftlich zu erbringen. Aus Gewährleistungsgründen kann die Leistung ebenfalls nicht an
einen Dritten vergeben werden.