Neubau einer Dreifeldsport- und Mehrzweckhalle mit Freianlagen - Objektplanung (Los 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 6171-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wölfersheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61200
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woelfersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Dreifeldsport- und Mehrzweckhalle mit Freianlagen - Objektplanung (Los 1)
Planungsleistungen der Objektplanung (Los 1); § 34 HOAI, LPh 3-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftraggeberin, die Hessische Gemeinde Wölfersheim, plant den Neubau einer Dreifeldsporthalle auf einer Freifläche in ihrem Ortsteil Södel nahe der Jim-Knopf-Grundschule. Diese soll dem großen Bedarf an zeitgemäßen Sportanlagen für die örtlich ansässigen Sportvereine und die Schulen gerecht werden. Sie soll zudem auch der Durchführung von Kulturveranstaltungen dienen. Daher wird aktuell noch beabsichtigt, die Halle auch als Mehrzweckhalle zu nutzen. Die Gemeinde hat sich gegen die Sanierung der nahegelegenen Bestandssporthalle entschieden. Ziel dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung inkl. Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik), Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) und Freianlagenplanung an Planungsbüros, die auf der Grundlage der bestehenden Machbarkeitsstudie (ANLAGE 11) in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und gegenseitiger Abstimmung die Projektplanung vorantreiben. Die Planungsbüros sollen mit der Planung entsprechender Objekte im Bereich von Sporthallen (DIN 18032) vertraut sein und über einschlägige Erfahrungen verfügen. Die aktuelle Kostenschätzung für das Bauwerk beläuft sich auf ca. EUR 5 Mio. (netto). Dieses Budget ist bei der Planung möglichst einzuhalten. Gegebenenfalls wird aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen im Bausektor eine Gleitklausel für die Baukostenobergrenze in den Vertrag aufgenommen. Eine Erörterung dieser Gleitklausel wird dem Verhandlungsverfahren vorbehalten. Das erklärte Ziel ist keine Planung „an der Auftraggeberin vorbei“, sondern die Erreichung einer maximalen Entlastung der Auftraggeberin bei gleichzeitig sehr enger Kooperation. Daher und zur Sicherstellung einer engen Kooperation wird ein regelmäßiges Reporting an die Auftraggeberin zur Sicherstellung eines lückenlosen Controllings mit jederzeitiger Einflussnahmemöglichkeit der Auftraggeberin ausdrücklich gewünscht und gefordert. Auftragnehmer müssen eine/n permanent zuständige/n und ansprechbare/n Projektleiter/in und dessen/deren Stellvertreter/in benennen. Diese Anforderung ist vertraglich zu gewährleisten. Zudem bieten sie einen geeigneten Reportingmechanismus in ihren Konzepten an. Die Darstellung muss zum einen widerspiegeln, wie eine enge Abstimmung (Regelmäßigkeit und Inhalt) stattfinden soll und wie auch die Baukostenentwicklungen der Auftraggeberin zur Kenntnis gebracht werden. Sie muss die Gelegenheit erhalten, rechtzeitig einzugreifen, sollten die Kosten aus dem Ruder laufen. Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Planungsleistungen, die für den Neubau der Sport- und Mehrzweckhalle erforderlich sind. Dies sind konkret diejenigen Leistungen, die aus der projektbeschreibenden Anlagen zu diesem Verfahrensbrief ersichtlich sind. Es werden alle Grundleistungen nach Siemon innerhalb der Leistungsphasen 3-9 aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI beauftragt und bilden die nachzuweisende Abrechnungsgrundlage. Die Beauftragung erfolgt sukzessive und stufenweise, wie aus anliegendem Vertragsentwurf (ANLAGE 03) ersichtlich. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweils nächsten Leistungsstufe besteht nicht. Bieter bieten für die Grundleistungen einen Pauschalpreis an. Die Auftraggeberin plant die Beantragung von Fördermitteln beim Land Hessen. Bieter berücksichtigen die nach HOAI besondere Leistung der Erstellung des unterschriftsreifen Fördermittelantrags inklusive aller damit zusammenhängenden und erforderlichen Leistungen in ihrem Angebot mit einem gesondert auszuweisenden Teilpauschalpreis. Auftragnehmer werden zur konstruktiven Mitwirkung an der Erarbeitung des Fördermittelantrags verpflichtet. Die Beauftragung dieser Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass ein einschlägiges Förderprogramm besteht. Im Übrigen bieten die Bieter ein Honorar für zusätzliche Leistungen nach Stundensatz an. Die Preisangebote erfolgen auf dem beigefügten Preisblatt (ANLAGE 02). Die Leistungspflicht des AN beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung. Derzeit ist avisiert, dass der Zuschlag im Juli/ August 2022 erteilt wird.Wir bitten jedoch um Verständnis, dass aufgrund der Unwägbarkeiten, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens naturgemäß stets auftreten können, keine verbindliche Angabe dahingehend erfolgen kann, wann der Zuschlag erteilt werden wird.Die Arbeiten sind, da sich die Leistungen potentiell auf den gesamten Projektverlauf auswirken, unverzüglich aufzunehmen und stets voranzutreiben. Die Planungsleistungen aus der Machbarkeitsstudie und eine gemeindeeigene Planung (LPh 1 - LPh 2) sind zu übernehmen und fortzuentwickeln. Sollte Bietern bei der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen auffallen, dass die gemeindeeigenen Planungen oder Teile davon nicht für die Realisierung des Projekts geeignet sind, sind sie verpflichtet, dies mit Begründung gegenüber der Auftraggeberin vor der Veranstaltung des ersten Verhandlungstermins in ihrem Initialangebot anzuzeigen, um den erforderlichen Leistungsumfang vor der abschließenden Angebotsabgabe festzulegen und eine Anpassung der Vergabeunterlagen zu ermöglichen. Anderenfalls machen sie sich die Planungen mit Angebotsabgabe auf eigenes Risiko zueigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.