Sicherungsleistungen für die Realisierung von ETCS im Bereich Venlo-Viersen-Krefeld/ Köln-Ehrenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI56832
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen für die Realisierung von ETCS im Bereich Venlo-Viersen-Krefeld/ Köln-Ehrenfeld
Sicherungsleistungen für die Realisierung von ETCS im Bereich Venlo-Viersen-Krefeld/ Köln-Ehrenfeld
Sicherungsleistungen für die Realisierung von ETCS im Bereich Venlo-Viersen-
Krefeld/Köln
Sicherungsleistungen für die Errichtung ETCS und Regelwerkskonformität Venlo-Viersen, Köln-Ehrenfeld
(2611 von km 2,859 bis km 19,229)
- Sicherungsposten
- Feste Absperrung
- ATWS
- Signalisierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsleistungen für die Realisierung von ETCS im Bereich Venlo-Viersen-Krefeld/ Köln-Ehrenfeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.