81288879_2 - Rahmenvereinbarung Trainer*innen - Los 2 - männlich/divers für Basic - Sicherheitstraining über 2,5 Tage Referenznummer der Bekanntmachung: 81288879_2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81288879_2 - Rahmenvereinbarung Trainer*innen - Los 2 - männlich/divers für Basic - Sicherheitstraining über 2,5 Tage
Das vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte Vorhaben "Schlüsselqualifikationen für Internationale Zusammenarbeit" (SQ) bereitet Fach- und Führungskräfte der deutschen Internationalen Zusammenarbeit (IZ) auf ihre Auslandseinsätze vor und unterstützt dabei die Anwendung der neu erworbenen Kompetenzen durch einsatzbegleitende Aktivitäten.
Das Vorhaben fokussiert sich auf die bedarfsgerechte Vorbereitung, Vernetzung und Begleitung der Zielgruppe sind Fach- und Führungskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sowie IZ. In einem monatlichen Zyklus werden Trainings zu den Themen "Umgang mit Komplexität und Diversität und Landesanalysen", "Sprache und Kommunikation", "Persönliche Sicherheit, Stress, Trauma", "Digitale Kompetenz", "Digitale Sicherheit", "Begleitetes Lernen", "Management und Beratung", "Entwicklungs-politik" sowie "Partner*innen und Familie" angeboten.
Ein Schwerpunkt dieser Vorbereitungstrainings sind durch die Akademie für internationale Zusammenarbeit (AIZ) durchgeführte Sicherheitstrainings für Fach- und Führungskräfte, die in Kooperationsländern der EZ sowie der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) tätig werden.
Viele der Länder sind von Gewalt, Konflikt und Fragilität betroffen, so dass die Ausreisenden sich auf den Umgang mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko vorzubereiten haben. Das Basic - Sicherheitstrainings (deutsch, englisch) richtet sich an Fach- und Führungskräfte sowie mitausreisende Partner*innen, die in ein Partnerland ausreisen, in welchem ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht.
Ziel des Trainings ist, dass die Teilnehmer*innen lernen, ihr zukünftiges Arbeits- und Lebensumfeld hinsichtlich möglicher Gefahren und Bedrohungen realistischer einschätzen zu können und sich in riskanten Situationen möglichst umsichtig zu verhalten. Die beiden Trainings (deutsch- und englischsprachig) unterscheiden sich inhaltlich nicht.
Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) In der Wehrhecke 1 53125 Bonn
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von zweieinhalb-tägigen Sicherheitstrainings auf Deutsch und Englisch im Rahmen der Ausreisevorbereitung (Schlüsselqualifikationen für internationale Zusammenarbeit) durch ein Trainer*innen-Tandem. Die Trainings finden am Weiterbildungsstandort der Akademie in Bonn-Röttgen statt. Ziel der Ausschreibung ist die Erstellung von Rahmenvereinbarungen mit einem geeigneten Trainer*innen-Pool, um die Vielzahl an Trainings durchzuführen. Eine paritätische Besetzung der Trainer*innen-Tandems wird angestrebt. Die Zusammensetzung für einen konkreten Trainingstermin erfolgt durch die AG.
Die Rahmenvereinbarung ist für eine Laufzeit von 24 Monaten (ab Vertragsbeginn) geplant mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate . Insgesamt soll dadurch ein maximaler Zeitraum vom 01.03.2023 bis 28.02.2027 durch diese Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Die AG kalkuliert aktuell in der Gesamtmenge mit einer Schätzmenge von voraussichtlich 70 Trainingseinheiten (jeweils als Tandem) pro Jahr insgesamt bzw. 280 Trainingseinheiten für vier Jahre insgesamt. Die Höchstmenge beträgt voraussichtlich 76 Trainingseinheiten pro Jahr insgesamt bzw. 304 Trainingseinheiten für vier Jahre insgesamt. Ein Anspruch des AN auf eine bestimmte Anzahl von Trainings besteht grundsätzlich nicht.
Die Umsetzung der Trainings umfasst vor allem die Trainingsdurchführung (inklusive Vor- und Nachbereitung, Evaluierung, Dokumentation auf unserer Lernplattform) anhand des Konzeptes der AG. Die konkrete Ausgestaltung der Trainings inklusive der Erstellung von Powerpoint-Präsentationen, Postern o.ä. obliegt dem AN. Die Trainings sind auf Grundlage des didaktischen Konzepts der AIZ kommunikativ, handlungsorientiert, erwachsenenspezifisch und teilnehmer*innenzentriert durchzuführen und auf die spezifischen Bedarfe der Zielgruppe im Rahmen der EZ/IZ auszurichten. Die wichtigsten Inhalte des Trainings sind u.a.: Sensibilisierung für Risiken und Gefahren, proaktiver Umgang mit Gefahren, Sicherheit zu Hause und im Hotel, Überlandfahrten und Checkpoints, Anschläge, Demos/Mobs, Überfälle, Entführungen. Das Material zur Durchführung der Trainings wird von der AG gestellt.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -
aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in
diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche
Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -
aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in
diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche
Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden:
1. Angaben zum Namen/Firmennamen und zur Anschrift, Bankverbindung, Steuernummer, ggf. USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen und Kontaktdaten;
2.Bei Einzelpersonen: Kopie des gültigen Passes oder Personalausweises; Angaben zum Geburtsdatum, Geburtsort; Angaben, ob ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst oder bei der GIZ oder einer ihrer Vorgängerorganisation besteht oder bestand; Angabe, ob eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft über Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) ausgeübt wird oder wurde; Angabe, ob eine Entsendung als Entwicklungshelfer*in nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz besteht oder bestand; Angabe, ob die Person (Bieter*in) oder ein mit ihr in Verbindung stehendes Unternehmen im Vorfeld des Vergabeverfahrens zu diesem Vergabeverfahren eine Beratung der GIZ vorgenommen oder auf sonstige Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens mitgewirkt hat; Angaben zum Beschäftigungsumfang bei der GIZ (mehr oder weniger als 5/6).
3. Bei Unternehmen: Kopie des gültigen Handelsregisterauszugs / Registerauszugs (das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss ein Auszug für jedes Mitglied vorliegen); Angabe der Handelsregister-/Registernummer der Firma; Angabe zum zuständigen Amtsgericht / zur zuständigen Behörde; Angabe zu wirtschaftlich Berechtigten (Personen mit mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte an der Firma, vgl. § 3 GWG); Angaben, ob bei einer angebotenen Person ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst oder bei der GIZ oder einer ihrer Vorgängerorganisation besteht oder bestand; Angabe, ob eine angebotene Person eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft über Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) ausübt oder ausübte; Angabe, ob bei einer angebotenen Person eine Entsendung als Entwicklungshelfer*in nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz besteht oder bestand; Angabe, ob eine angebotene Person oder ein ihr in Verbindung stehendes Unternehmen im Vorfeld des Vergabeverfahrens zu diesem Vergabeverfahren eine Beratung der GIZ vorgenommen oder auf sonstige Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens mitgewirkt hat.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorliegen.
5. Eigenerklärung, ob in den letzten drei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen eine der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 EUR verhängt wurde.
6. Integritätserklärung.
7. Erklärung zur Anerkennung und Vorrang der Geltung der Klauseln der GIZ.
8. Bei Beteiligung als Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Angebot beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden.
Keine.
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YG27
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.