Erdgas-Liefervertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 23F/2600001780

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erdgas-Liefervertrag

Referenznummer der Bekanntmachung: 23F/2600001780
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09123000 Erdgas
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt Erdgas H für zwei in der Anlage "1a Abnahmestellenbeschreibung" spezifizierte Abnahmestellen. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet des Verteilnetzbetreibers e netz Südhessen GmbH & Co. KG.

Der bestehende Liefervertrag läuft zum 31.12.2022, 24:00 aus.

Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023 vergeben werden.

Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und kann zweimal um ein Jahr verlängert werden.

Der Jahresverbrauch für 2021 und 2022 betrug rund 15,00 GWh an beiden Abnahmestellen.

Ab 2023 beträgt der Jahresverbrauch schätzungsweise 13,5 GWh an beiden Abnahmestellen.

Bei optionaler Vertragsverlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ggf. Änderungen über die geschätzten Jahresverbräuche (von derzeit 13,5 GWh) mit.

Für die Belieferung der Abnahmestellen wird für das Erdgas H kein besonderer Herkunftsnachweis verlangt.

Die GSI übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der Dateien. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im pdf-Format zur Verfügung gestellten Unterlagen. Soweit eine Differenz zwischen der Angabe auf der Abnahmestellenliste und dem Lastprofil der Abnahmestelle besteht, ist die Angabe in der Abnahmestellenliste maßgebend.

Das zu liefernde Brenngas (Erdgas H) entspricht den jeweils geltenden DVGW-Richtlinien (Arbeitsblatt G 260); hinsichtlich des Brennverhaltens gehört es zur 2. Gasfamilie.

Das Brenngas hat einen Brennwert (Ho) von ca. 11,5 kWh/m3.

Das GVU behält sich vor, ganz oder teilweise Gas anderer Beschaffenheit zu liefern. Sind derartige Veränderungen vorgesehen, so ist das GVU zur frühestmöglichen Anzeige verpflichtet. Das andere Gas muss für den Auftraggeber ohne Umstellung der Gasgeräte verwendbar sein, es sei denn, die Kosten der Umstellung werden von dem GVU übernommen.

Für das Lieferjahr 2023 ("1a Abnahmestellenbeschreibung) sind für alle Positionen 100 % der zu beschaffenden Energie auf dem Spotmarkt einzukaufen. Hierzu sind Angaben zum täglichen THE EEX-Gaspreis (EUR/kWh) + Dienstleistungsgebühr (EUR/kWh) + energiebezogene Steuern und Abgaben sowie Netzentgelte zu machen (siehe auch Abschnitt 1).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 33 750.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt Es gibt zwei Abnahmestellen, die genauer in der Leistungsbeschreibung gelistet sind.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

s.o.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: DL-Preis 2023 / Gewichtung: 90
Kostenkriterium - Name: DL-Preis 2024 / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: DL-Preis 2025 / Gewichtung: 5
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023 vergeben werden.

Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und kann zweimal um ein Jahr verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der angegebenr Auftragswert in Höhe von 33.750 EUR setzt sich wie folgt zusammen:

Die angebotene Dienstleistungsgebühr multipliziert mit dem geschätzten Gas-Verbrauch.

Die Kosten für das Gas können nicht angegeben werden, da die Beschaffung tagesaktuell am Spotmarkt erfolgt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
  • Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden
Erläuterung:

Die Voraussetzungen an die Verfahrenswahl des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, gem. § 14 Abs. 4 VgV liegen aus einer Vielzahl der dort enummerativ aufgezählten Gründe vor.

Gem. Nr. 1 hat eines der dort genannten Vorverfahren stattgefunden. Der Leistungsbedarf der im Leistungsverzeichnis angegebenen Gas Bedarfsmengen ist unverändert. Lediglich das Bezugsmodell wurde angepasst, um Bieter vor zu großen Kalkulationsrisiken zu bewahren, welche sie ursprünglich von der Abgabe eines Angebots abgehalten hatten. Aufgrund des Beibehalts des Leistungsgegenstands (Hauptleistungspflicht) besteht vorliegend keine wesentliche Änderung des Leistungsgegenstands i.S.d. Vorschrift vor.

Gem. Nr. 3 ist die Beschaffung dringend, was auch in Bestimmung der Fristen Niederschlag findet, vgl. §17 Abs. 8 VgV. Der bestehende Vertrag läuft zum 1. Januar 2023 aus. Eine Nichtversorgung des Auftraggebers ab diesem Zeitpunkt, würde den Betrieb nahezu lahmlegen und zu in der Höhe nicht final abschätzbaren Konsequenzen/ Schäden führen. Die Dringlichkeit ist vom AG nicht verschuldet, da die gescheiterte Ausschreibung, die jüngst aufgehoben wurde, zu vergleichbaren Konditionen mit der Ausschreibung erfolgte, die den auslaufenden Dienstleister bezuschlagen konnte.

Gem. Nr. 6 handelt es sich mit dem benötigten Gas um eine Ware, die auf einer Warenbörse (EEX) notiert und gekauft wird und über den Dienstleister auch von dort und über diese berzogen werden soll

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Erdgas-Liefervertrag

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 33 750.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der angegebenr Auftragswert in Höhe von 33.750 EUR setzt sich wie folgt zusammen:

Die angebotene Dienstleistungsgebühr multipliziert mit dem geschätzten Gas-Verbrauch.

Die Kosten für das Gas können nicht angegeben werden, da die Beschaffung tagesaktuell am Spotmarkt erfolgt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YY46CRL

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2022

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