Erdgas-Liefervertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 23F/2600001780
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgas-Liefervertrag
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt Erdgas H für zwei in der Anlage "1a Abnahmestellenbeschreibung" spezifizierte Abnahmestellen. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet des Verteilnetzbetreibers e netz Südhessen GmbH & Co. KG.
Der bestehende Liefervertrag läuft zum 31.12.2022, 24:00 aus.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023 vergeben werden.
Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und kann zweimal um ein Jahr verlängert werden.
Der Jahresverbrauch für 2021 und 2022 betrug rund 15,00 GWh an beiden Abnahmestellen.
Ab 2023 beträgt der Jahresverbrauch schätzungsweise 13,5 GWh an beiden Abnahmestellen.
Bei optionaler Vertragsverlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ggf. Änderungen über die geschätzten Jahresverbräuche (von derzeit 13,5 GWh) mit.
Für die Belieferung der Abnahmestellen wird für das Erdgas H kein besonderer Herkunftsnachweis verlangt.
Die GSI übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der Dateien. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im pdf-Format zur Verfügung gestellten Unterlagen. Soweit eine Differenz zwischen der Angabe auf der Abnahmestellenliste und dem Lastprofil der Abnahmestelle besteht, ist die Angabe in der Abnahmestellenliste maßgebend.
Das zu liefernde Brenngas (Erdgas H) entspricht den jeweils geltenden DVGW-Richtlinien (Arbeitsblatt G 260); hinsichtlich des Brennverhaltens gehört es zur 2. Gasfamilie.
Das Brenngas hat einen Brennwert (Ho) von ca. 11,5 kWh/m3.
Das GVU behält sich vor, ganz oder teilweise Gas anderer Beschaffenheit zu liefern. Sind derartige Veränderungen vorgesehen, so ist das GVU zur frühestmöglichen Anzeige verpflichtet. Das andere Gas muss für den Auftraggeber ohne Umstellung der Gasgeräte verwendbar sein, es sei denn, die Kosten der Umstellung werden von dem GVU übernommen.
Für das Lieferjahr 2023 ("1a Abnahmestellenbeschreibung) sind für alle Positionen 100 % der zu beschaffenden Energie auf dem Spotmarkt einzukaufen. Hierzu sind Angaben zum täglichen THE EEX-Gaspreis (EUR/kWh) + Dienstleistungsgebühr (EUR/kWh) + energiebezogene Steuern und Abgaben sowie Netzentgelte zu machen (siehe auch Abschnitt 1).
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt Es gibt zwei Abnahmestellen, die genauer in der Leistungsbeschreibung gelistet sind.
s.o.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023 vergeben werden.
Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und kann zweimal um ein Jahr verlängert werden
Der angegebenr Auftragswert in Höhe von 33.750 EUR setzt sich wie folgt zusammen:
Die angebotene Dienstleistungsgebühr multipliziert mit dem geschätzten Gas-Verbrauch.
Die Kosten für das Gas können nicht angegeben werden, da die Beschaffung tagesaktuell am Spotmarkt erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
- Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden
Die Voraussetzungen an die Verfahrenswahl des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, gem. § 14 Abs. 4 VgV liegen aus einer Vielzahl der dort enummerativ aufgezählten Gründe vor.
Gem. Nr. 1 hat eines der dort genannten Vorverfahren stattgefunden. Der Leistungsbedarf der im Leistungsverzeichnis angegebenen Gas Bedarfsmengen ist unverändert. Lediglich das Bezugsmodell wurde angepasst, um Bieter vor zu großen Kalkulationsrisiken zu bewahren, welche sie ursprünglich von der Abgabe eines Angebots abgehalten hatten. Aufgrund des Beibehalts des Leistungsgegenstands (Hauptleistungspflicht) besteht vorliegend keine wesentliche Änderung des Leistungsgegenstands i.S.d. Vorschrift vor.
Gem. Nr. 3 ist die Beschaffung dringend, was auch in Bestimmung der Fristen Niederschlag findet, vgl. §17 Abs. 8 VgV. Der bestehende Vertrag läuft zum 1. Januar 2023 aus. Eine Nichtversorgung des Auftraggebers ab diesem Zeitpunkt, würde den Betrieb nahezu lahmlegen und zu in der Höhe nicht final abschätzbaren Konsequenzen/ Schäden führen. Die Dringlichkeit ist vom AG nicht verschuldet, da die gescheiterte Ausschreibung, die jüngst aufgehoben wurde, zu vergleichbaren Konditionen mit der Ausschreibung erfolgte, die den auslaufenden Dienstleister bezuschlagen konnte.
Gem. Nr. 6 handelt es sich mit dem benötigten Gas um eine Ware, die auf einer Warenbörse (EEX) notiert und gekauft wird und über den Dienstleister auch von dort und über diese berzogen werden soll
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdgas-Liefervertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebenr Auftragswert in Höhe von 33.750 EUR setzt sich wie folgt zusammen:
Die angebotene Dienstleistungsgebühr multipliziert mit dem geschätzten Gas-Verbrauch.
Die Kosten für das Gas können nicht angegeben werden, da die Beschaffung tagesaktuell am Spotmarkt erfolgt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YY46CRL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland